Quelle: Homepage SHBV 14.10.01
Quelle: Homepage SHBV
Liebe Sportfreunde,
auf dem Verbandstag 2000 ist die Anlage II zur SHBV-Finanzordnung wie folgt ergänzt worden:
"Der Verbandsbeitrag wird in zwei Teilbeträgen von der Verbandskasse schriftlich erhoben. Zum 15.01. jeden Jahres wird der erste Teilbetrag in Höhe von 50 % des Vorjahresbeitrages und zum 01.07. eines jeden Jahres der zweite Teilbetrag unter Übersendung der offiziellen Beitragsrechnung angefordert." Ich bitte, dieses erstmals zum 15.01.2001 zu berücksichtigen.
Bei Überweisungen an den SHBV bitte neben dem
Verwendungszweck auch den Verein (Kurzform) eintragen, weil oftmals Zahlungen
nicht vom Konto des Hauptvereins erfolgen und nur nach aufwendiger Suche
zugeordnet werden können.
Günter Engel VP Finanzen
Quelle: SMASH 12/00
Quelle: SMASH
Quelle: Homepage SHBV
Quelle: SMASH 12/99
Quelle: SMASH 10/99
Quelle: SMASH 07/99
Quelle: SMASH 07/99
Quelle: Homepage SHBV
letzte Änderung: