Spielordnung des SHBV


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§ 15
Spielklassen
15.1 Alle Verbandswettkämpfe werden in einer Hin- und Rückrunde ausgetragen, wobei jeder gegen jeden spielt. Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Staffel, sollten diese in der Hin- und Rückrunde das erste Spiel gegeneinander bestreiten.
15.2 Gespielt wird in folgenden Spielklassen:
a) Verbandsliga (VL) in einer Staffel
b) Landesliga (LL) mit je einer Staffel Nord und Süd
c) Bezirksliga (BL) mit je einer Staffel Nord, Mitte und Süd
d) Bezirksklasse (BK) mit mindestens einer Staffeln je Bezirk Nord, Mitte und Süd
e) Kreisliga (KL) mit je 1 Staffel (mehrere Kreisfachverbände können sich zusammenschließen)
f) Kreisklassen (KK)
Die Bezirksliga ist die höchste Spielklasse der Bezirke. Die Bezirksklassen können nach regionalen Gesichtspunkten unterteilt werden (z.B. BK-Nord und Süd)
Die Kreisliga ist die höchste Spielklasse der Kreisfachverbände. Die Kreisklassen können nach regionalen Gesichtspunkten (z.B. Nord, Süd) oder nach Leistungsgesichtspunkten (z.B. 1. KK, 2. KK) eingeteilt werden.
15.3 Die Staffeln bestehen aus höchstens 8 Mannschaften, wobei in den beiden untersten Staffeln Ausnahmen möglich sind.
15.4 Von den Vereinen neu angemeldete Mannschaften werden in die unterste Spielklasse eingestuft.
Hierbei gilt folgende Ausnahme:
Mannschaften schleswig-holsteinischer Vereine, die bisher im Hamburger Badmintonverband (HBV) gespielt haben und dem SHBV beitreten, sind in
die Spielklasse einzustufen, in der sie zuletzt im HBV spielberechtigt waren. Sie sind als zusätzliche Mannschaft aufzunehmen. Über den Verbleib in der Staffel entscheidet dann der sportliche Wettkampf, indem dann eine Mannschaft mehr absteigt.
15.5 Den Auf- und Abstieg in die VL und LL regelt die VL/LL-Ordnung, für die Bezirke und Kreise die Anlage I der SpO.
15.6 Es können Jugendstaffeln eingerichtet werden. Diese können den jeweiligen Gegebenheiten auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene angepaßt werden. Dabei können Mannschaftsstärken und die Zusammensetzung von der Sp0 abweichen. Näheres regeln die entsprechenden Ausschüsse für Jugend.
§ 16
Teilnahmemeldung
16.1 Jeder Mitgliedsverein muß für jede gerneldete Mannschaft bis zu dem nachfolgend genannten Termin dem zuständigen AfS bzw. AfJ seine Teilnahme für die neue Spielsaison erklären (Aufstiegsschlußtermin). Diese Meldung gilt als gegeben, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Abmeldung aus der Spieklasse erfolgt, zu der die jeweilige Mannschaft gehört.
16.2 Es gelten folgende Termine:
31.03. für Verbandsliga
15.04. für Landesliga
01.05. für Bezirksliga
15.05. für Bezirksklasse
01.06. für Kreisliga / Kreisklasse
16.3 Mitglieder des SHBV können Spielgemeinschaften (SG) bilden. Die an der SG beteiligten Vereine bleiben bestehen und die Spieler bleiben Mitglieder dieser Vereine. SG können sowohl zum Zwecke der Leistungssteigerung als auch im Falle eines Spielermangels, um die Fortsetzung der Beteiligung am Spielbetrieb zu ermöglichen, beschlossen werden. Näheres regelt die Anlage V zur SHBV-SpO.
§ 17
Ranglisten
17.1 Jeder Mitgliedsverein muß bis zum 1.8. jeden Jahres dem zuständigen AfS eine genaue Vereinsrangliste im Einzel einreichen. Neu hinzukommende Spieler sind nachzumelden und entsprechend ihrer Spielstärke einzustufen.
17.2 In der Rangliste müssen alle Spieler aufgeführt sein, die in der laufenden Saison an den Mannschaftswettbewerben teilnehmen können. Am Mannschaftswettkampf darf nur teilnehmen, wer gem. § 6 der SpO spielberechtigt ist und in der Vereinsranglistegemeldet bzw. nachgemeldet wurde.
17.3 Der Spielleiter kann eine eingereichte Rangliste zurückweisen. Besteht der Verein auf die eingereichte Rangliste, entscheidet der AfS endgültig.
17.4 Änderungen der Rangliste während des Punktspielbetriebes können nur vor Beginn der Rückrunde vorgenommen werden. Will der Verein Änderungen der Rangliste vornehmen, sind diese dem Spielleiter bis spätestens 12 Tage vor Beginn des ersten Rückrundenspieltages schriftlich mitzuteilen. Für Nachholspiele der Hinrunde gilt die Rangliste der Hinrunde.
§ 18
Mannschaftsstärke und Wertung der Spiele
18.1 Die Aufstellung der Mannschaft muß in genauer Rangfolge unter Angabe des Platzes in der Vereinsrangliste bis zum 1.8. jeden Jahres bei dem SpL der jeweiligen Klasse eingegangen sein. Dazu ist das amtliche Meldeformular des SHBV zu nutzen. Bei nicht termingerechtem Eingang wird ein Ordnungsgeld gemäß Anlage I zur SHBV - Rechtsordnung fällig. Die Aufstellung der Mannschaften gilt nur als abgegeben, wenn sie mit dem vorgenannten Mannschaftsmeldeformular erfolgte. Es sind mindestens 4 Herren und 2 Damen aufzuführen. Zieht ein Verein eine Mannschaft nach dem vorgenannten Termin zurück, können die gemeldeten Spieler in keiner unteren oder gleichrangigen Mannschaft des gleichen Vereins spielen. Die Mannschaft verbleibt bis zum Saisonende in der jeweiligen Staffel.
18.2 Bei einem Mannschaftswettkampf dürfen nicht mehr als 5 Herren und 3 Damen eingesetzt werden, es sei denn, es werden 1 Herr und/oder 1 Dame als Ersatzspieler gem. 18.11 eingesetzt.
18.3 Der Mannschaftswettkampf besteht aus folgenden 8 Spielen:
a) einem Dameneinzel (DE)
b) drei Herreneinzeln (HE)
c) einem Damendoppel (DD)
d) zwei Herrendoppeln (HD)
e) einem Mixed (MD)
18.4 Sieger ist, wer die meisten Spiele gewonnen hat. Ein gewonnener Mannschaftswettkampf bringt 2 Gewinnpunkte, der Verlierer erhält 2 Verlustpunkte. Geht der Wettkampf unentschieden aus, erhält jede Mannschaft 1 Gewinn- und 1 Verlustpunkt.
18.5 Jeder Spieler darf höchstens in zwei Spielen unterschiedlicher Disziplinen mitwirken. Der nur einmal eingesetzte Spieler darf in jeder Disziplin eingesetzt werden.
18.6 Nur beim Einsatz von 5 Herren kann ein Herr sowohl im Einzel als auch im Mixed eingesetzt werden. Dieses gilt sinngemäß beim Einsatz von 3 Damen.
18.7 Die Spiele sind, falls zwischen den beteiligten Mannschaften keine andere Vereinbarung getroffen wird, in folgender Reihenfolge durchzuführen:
1. HD, DD, 2. HD, 1. HE, DE, GD, 2. HE, 3. HE.
18.8 In einer Mannschaft dürfen höchstens zwei Ausländer oder Staatenlose mitwirken, sofern sie die Spielberechtigung für diesen Verein besitzen und seit mindestens 12 Monaten ihren 1. Wohnsitz in Deutschland haben.
18.9 Mannschaften der deutschen Minderheit in Nordschleswig können über eine Ausnahmeregelung an den Mannschaftswettbewerbendes SHBV teilnehmen. Hierüber entscheidet der Verbandstag.
18.10 Die Aufstellung der Mannschaften werden unmittelbar vor Spielbeginn zwischen den Mannschaftsführern ausgetauscht. Sie können nicht mehr verändert werden, außer wenn Spieler aufrücken müssen.
18.11 Vor Spielbeginn anwesende, auf dem Spielbericht namhaft gemachte vorgesehene Ersatzspieler (lediglich 1 Herr und 1 Dame) können im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo der ausgeschiedene Spieler aufgestellt war. Der ausgeschiedene Spieler darf jedoch nicht disqualifiziert worden sein. Eingetragene Ersatzspieler, die nicht eingesetzt wurden, haben sich an dem entsprechenden Spiel nicht im Sinne § 19.5 (Festspielregelung) der Sp0 beteiligt.
§ 19
Spielerrangliste
19.1 In allen Mannschaftswettkämpfen müssen die im Herreneinzel eingesetzten Spieler in der gemeldeten Rangfolge spielen, die sich aus der genehmigten Rangliste ergibt.
19.2 Die Herrendoppel sind so aufzustellen, daß bei der Addition der Ranglistenplätze die Paarung mit der kleineren Summe das 1. HD spielt. Bei Summengleichheit hat die Paarung mit dem ranghöchsten Herrn das 1. HD zu spielen.
19.3 Ein Spieler kann in jeder beliebigen Mannschaft seines Vereins gemeldet werden. Für die Mannschaft, für die Spieler gemeldet werden, sind sie Stammspieler. Sie dürfen in keiner niedrigeren Mannschaft und in keiner anderen Mannschaft der gleichen Spielklasse spielen.
19.4 Für Spieler, die erst später im Verlauf der Runde an den Punktspielen teilnehmen, gilt als Stammmannschaft die Mannschaft, in der sie das erste Punktspiel bestreiten.
19.5 Spieler einer unteren Mannschaft eines Vereins oder einer Spielgemeinschaft können in jeder höheren Mannschaft ihres Vereins oder ihrer Spielgemeinschaft mitwirken, wenn diese nicht in der gleichen Klasse spielt. Beteiligt sich ein Spieler dreimal an den Punktspielen höherer Mannschaften, so ist er für die untere Mannschaft in der laufenden Saison nicht mehr spiel berechtigt. Er hat sich in der höchsten Mannschaft, in der er eingesetzt gewesen ist, festgespielt Hinsichtlich der Doppelaufstellung ist er wie ein Stammspieler zu behandeln.
19.6 Ein Spieler darf am selben Spieltag nur in einer weiteren Mannschaft spielen, wenn er in einer Mannschaft alle seine Spiele ausgetragen hat.
§ 20
Einsatz von Jugendlichen
20.1 Den Einsatz von Jugendlichen regelt die Jugendordnung.
§ 21
Spielleiter
21.1 Die Spiele der Mannschaften, die in einer Staffel zusammengefaßt sind, wer den von einem Mitglied des AfS (Spielleiter - SpL) geleitet.
21.2 Der SpL ist dem AfS für die ordnungsgemäße Durchführung der Punktspielrunde verantwortlich.
21.3 Bis zum 15.6. melden die Vereine dem zuständigen SpL eine ausreichende Anzahl von Hallenterminen, die sich am Rahmenterminplan des SHBV orientieren sollten. Der SpL stellt danach umgehend die Spielpläne auf, übermittelt sie den Vereinen und überwacht ihre Einhaltung. Er kann sie den Erfordernissen entsprechend abändern.
Die SpL übersenden jeweils vor Saisonbeginn der SHBV-Geschäftsstelle die Staffeleinteilung nebst Spielplan ihrer Staffel.
21.4 Der SpL führt über die Spiele seiner Staffel eine Tabelle und übersendet dem Vorsitzenden des Ausschusses für Marketing/Medien (AfM/M) monatlich eine Kopie. Mindestens zum Abschluß der Hinrunde erhält jeder Verein eine Kopie der Tabelle. Nach Abschluß der Saison hat der SpL die Tabelle abzuschließen und festzustellen, wer Meister, Aufsteiger und Absteiger ist. Eine Kopie der Abschlußtabelle ist dem Präsidium, den Vorsitzenden des AfS und AfM/M, bzw. entsprechenden Pressewarte und den beteiligten Vereinen zu zusenden. Die Übersendungen können unterbleiben, wenn auf andere Weise eine Unterrichtung gewährleistet ist (z. B. Verbandszeitung).
21.5 Zur Ermittlung des Siegers in einer Staffel sowie der weiteren Reihenfolge der Mannschaften werden zur Wertung bis zu einer Entscheidung nacheinander herangezogen:
1. Anzahl der erreichten Gewinnpunkte,
2. Anzahl der gewonnenen Spiele innerhalb sämtlicher Mannschaftswettkämpfe,
3. die höherwertige Differenz nach Subtraktion sämtlicher verlorener von sämtlich gewonnenen Sätzen,
4. die höherwertige Differenz nach Subtraktion sämtlicher verlorener von sämtlich gewonnenen Punkten.
21.6 Der AfS hat die erforderlichen Maßnahmen für die Auf- und Abstiegsrunde einzuleiten.
21.7 Der SpL kann bei Verstößen gegen diese Ordnung die Wertung festsetzen. Dagegen ist der Protest nach den Bestimmungen der Rechtsordnung möglich. Über jede Wertungsänderung bzw. festgesetzte Wertungen bei Nichtantreten einer Mannschaft sind die beteiligten Vereine und der Vorsitzende des AfÖ bzw. die zuständigen Pressewarte spätestens 4 Wochen nach dem Spieltermin schriftlich zu informieren.
§ 22
Schiedsrichter
22.1 Die Spiele sind von geprüften Schiedsrichtern zu leiten.
22.2 Stehen bei einem Mannschaftswettbewerb keine vereinsfremden Schiedsrichter zur Verfügung, ist dieses Amt von Schiedsrichtern der beteiligten Vereine wahrzunehmen.
22.3 Stehen keine geprüften Schiedsrichter zur Verfügung, können die beteiligten Spieler als Schiedsrichter herangezogen werden. Jeder Verein hat dann vier Spiele zu leiten. Die Einteilung ist auszulosen.
§ 23
Mannschaftsführer
23.1 Jede Mannschaft hat einen Mannschaftsführer zu benennen. Dieser ist dem SpL mit der Mannschaftsmeldung mitzuteilen.
23.2 Der Mannschaftsführer ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in seiner Mannschaft verantwortlich.
23.3 Auftretende Streitigkeiten zwischen den am Wettkampf beteiligten Mannschaften sind allein von den Mannschaftsführern zu regeln.
23.4 Vor Beginn des Wettkampfes sollen die Spielberechtigungen von beiden Mannschaftsführern gegenseitig geprüft werden.
23.5 Als Mannschaftsführer kann ein Spieler der Mannschaft fungieren, es sollte aber möglichst ein nicht Beteiligter sein.
23.6 Für die Mannschaftsführer des gastgebenden Vereins gilt § 12 SpO entsprechend.
§ 24
Spielbericht
24.1 Von jedem Mannschaftswettkampf sind vom Mannschaftsführer des Heimvereins ein Spielbericht und 2 Kopien anzufertigen. Das Original erhält der zuständige SpL,  je eine Kopie der Heim- und Gastverein. Der SpL kann die Anfertigung weiterer Kopien anordnen.
24.2 Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, so ist dieses zu begründen.
24.3 Der Spielbericht ist spätestens am nächsten Werktag nach dem Spiel (Poststempel) an den zuständigen SpL abzusenden. Unterbleibt die fristgerechte Übersendung, verwirkt der Heimverein ein Ordnungsgeld gemäß Anlage I zur SHBV- RO.
24.4 Dem Vorsitzenden des AfM/M bzw. den zuständigen Pressewarten sind die Ergebnisse des Wettkampfes zu übermitteln. Die Art der Übermittlung (telefonisch oder durch Übersendung einer Kopie) bestimmt der Vorsitzende des AfM/M bzw. der zuständige Pressewart selbst. Unterbleibt die Übermittlung oder erfolgt sie zu spät, verhängt der Vorsitzende des AfM/M bzw. der zuständige Pressewart ein Ordnungsgeld gemäß Anlage I zur SHBV - RO.
24.5 Protestabsichten einer Mannschaft sind vom Veranstaltungsleiter auf dem Spielbericht zu vermerken. Der Vermerk löst kein Protestverfahren aus, kann aber den SpL veranlassen, die Wertung von sich aus festzulegen.
§ 25
Spielzeiten
25.1 Die Termine für die Mannschaftswettkämpfe werden vom zuständigen SpL bestimmt.
25.2 Die Regelanfangszeiten sollen sonnabends in der Zeit von 14.00 bis 18.00 h, sonntags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 h liegen.
25.3 Wenn keine anderen Zeiten angegeben sind, werden die Wettkämpfe angesetzt:
a) sonnabends um 16.00 h
b) sonntags 10.00 h
25.4 Die an einem Wettkampf beteiligten Mannschaften können sich für den angesetzten Sonnabend oder Sonntag auf jede andere Uhrzeit oder auf einen davor liegenden Termin einigen, sonntags jedoch nicht nach 12.00 h. Darüber sind der SpL und der Vorsitzende des AfM/M bzw. der zuständige Pressewart zu informieren.
§ 26
Verlegung von Spielen
26.1 Verlegungen von Punktspielen auf einen späteren Termin dürfen nur in ganz dringenden Fällen durch den SpL genehmigt werden.werden. Dieses ist rechtzeitig vor dem Spieltermin schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) zu beantragen. Spätestens 7 Tage vor dem Spieltermin muss der SpL den Antragsteller sowie den gegnerischen Verein schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) über seine Entscheidung informieren.
26.2 Eine Verlegung des festgelegten Termins kann der zuständige SpL vornehmen, wenn ein verbandsseitiges Interesse gem. § 14 oder höhere Gewalt vorliegen.
26.3

Der Heimverein muß innerhalb von 7 Tagen ab Kenntnis der Spielverlegung dem Gastverein einen neuen Wochenendtermin nennen, wenn über die Durchführung des verlegten Spiels an einem Wochentag keine Einigung erzielt werden konnte. Danach geht das Vorschlagsrecht auf den Gastverein über. Wenn auch er innerhalb von 7 Tagen keinen neuen Hallentermin vorschlagen kann, legt der SpL ggf. in neutraler Halle einen endgültigen Termin fest.

26.4 Der vom Heim- bzw. Gastverein vorgeschlagene Termin muß innerhalb der von dem bisher festgelegten Termin folgenden 3 Wochen und weiterhin innerhalb der dem letzten Spieltag der Staffel folgenden zwei Wochen liegen. An den vorgeschlagenen Terminen dürfen die betroffenen Mannschaften keine anderen Punktspiele haben.
26.5 Die Verlegung eines Spielortes für ein Punktspiel muß rechtzeitig von den beteiligten Vereinen vereinbart werden. Der SpL und Vorsitzende des AfM/M bzw. der zuständige Pressewart sind davon zu unterrichten.
§ 27
Wettkampfverlust der Mannschaft
27.1 Tritt eine Mannschaft zu einem Wettkampf nicht an, ohne daß höhere Gewalt dieses verursacht hat, so gilt der Wettkampf für sie als verloren.
27.2 Eine Mannschaft, die nicht mit mindestens 3 spielberechtigten Herren und 1 spielberechtigten Dame spielbereit ist, gilt als nicht angetreten.
27.3 Ein Wettkampf ist für die Mannschaft auch dann verloren, wenn sie zu spät antritt, ohne daß dieses durch höhere Gewalt verursacht ist. Als zu spät angetreten gilt eine Mannschaft, die eine halbe Stunde nach der angesetzten oder vereinbarten Zeit nicht mit mindestens 4 Spielern (Punkt 27.2 gilt entsprechend) spielbereit ist.
27.4 Die gleiche Folge tritt ein, wenn der ausrichtende Verein das Spielfeld nicht zur festgesetzten Spielzeit bzw. bis zu einer halben Stunde danach spielfertig hat, ohne daß höhere Gewalt dieses verhindert hat.
27.5 Bei Verstößen gegen die Punkte 27.1 - 27.4 wird ein Ordnungsgeld gemäß Anlage I zur SHBV - RO erhoben.
Die Erhebung des Ordnungsgeldes ist dem betroffenen Verein (Spartenleitung) spätestens 2 Wochen nach Festsetzung der Wertung schriftlich mitzuteilen.
§ 28
Spielverlust einzelner Spiele
28.1 Tritt ein Spieler zu einem Punktspiel nicht an, so fällt das Spiel an den Gegner.
28.2 Führt ein Spiel durch schuldhaftes Verhalten eines Spielers zum Abbruch, so gilt das Spiel für den Schuldigen als verloren. Er ist für die weitere Teilnahme am gleichen Wettkampf gesperrt. Das Spiel und das evtl. noch auszutragende weitere Spiel sind mit 15:0/15:0 (11:0/11:0) zu werten.
28.3 Spielt eine Mannschaft nicht in der Reihenfolge der genehmigten Rangliste, ist das Spiel, in dem der Spieler mitgewirkt hat, als verloren zu werten. Die in der Reihenfolge dahinter folgenden Einzel- bzw. Doppelspiele gelten ebenfalls als verloren. Beim Vertauschen des 1. und 2. HE wird das 3. HE nicht als verloren gewertet.
28.4 Ist eine Mannschaft zu Beginn des Wettkampfes noch nicht vollzählig, so sollen nur die Spieler beginnen, die in der Rangfolge nicht aufrücken können. Eine halbe Stunde nach dem angesetzten oder vereinbarten Spielbeginn kann eine Mannschaft ohne Einwilligung des Gegners nicht mehr vervollständigt werden. Die Spieler müssen entsprechend der Rangfolge aufrücken.
§ 29
Ausscheiden aus der Punktspielrunde
29.1 Tritt eine Mannschaft eines Vereins in einer Saison zweimal nicht zu einem Punktspiel an, ohne daß dieses durch höhere Gewalt verursacht ist, so scheidet sie aus und wird, falls sie in der nächsten Spielzeit zu spielen wünscht, dann in die nächste untere Spielklasse eingereiht. Die bisher ausgetragenen Wettkämpfe werden aus der Wertung gestrichen.
29.2 Eine Streichung der Wertung erfolgt auch, wenn der Verein aus dem Verband ausscheidet oder ausgeschlossen wird.
§ 30
VL / LL-Punktspielrunde
30.1 Für die Mannschaftswettbewerbe der VL und LL können in der VL/LL-Ordnung und ihren DuB weitergehende oder abändernde Bestimmungen erlassen werden.

§ 31
Einzelmeisterschaften
31.1 Jährlich sind im Verbandsgebiet Einzelmeisterschaften durchzuführen. Die Termine werden im Rahmenterminplan bekannt gegeben. Die Meisterschaften werden zeitgerecht ausgeschrieben.
31.2 Die Einzelmeisterschaften finden in folgenden Disziplinen statt:
a) Herreneinzel
b) Herrendoppel
c) Dameneinzel
d) Damendoppel
e) Mixed
§ 32
Meisterschaftsturniere
32.1 Folgende Einzelmeisterschaften werden durchgeführt:
a) Kreismeisterschaften (§ 33)
b) Bezirksmeisterschaften (§ 34)
c) Landesmeisterschaften (§ 35)
32.2 Es wird in folgenden Altersklassen gespielt:
a) Jugend regelt die Jugendordnung,
b) Junioren U 22 bis zum vollendeten 22. Lebensjahr,
c) Senioren nach dem vollendeten 18. Lebensjahr,
d) Senioren O 32 nach dem vollendeten 32. Lebensjahr,
e) Senioren O 40 nach dem vollendeten 40. Lebensjahr,
f) die weiteren Altersklasseneinteilungen erfolgen in 5-Jahresschritten.
32.3 Zur Teilnahme an allen Meisterschaften gilt der 1. Januar des betreffenden Jahres als Stichtag für die Einstufung in die entsprechende Altersklasse.
§ 33
Kreismeisterschaften
33.1 Die Kreismeisterschaften sind offen für alle Ranglistenplatzinhaber der Kreisrangliste (gegebenenfalls A) eines Kreises, sofern ihre Vereine sie melden.
33.2 Zusätzliche Meldungen regeln die Kreise in eigener Zuständigkeit.
§ 34
Bezirksmeisterschaften
34.1 Die Bezirksmeisterschaften sind offen für alle Ranglistenplatzinhaber der Bezirksrangliste, zusätzlich 2 Meldungen pro Disziplin je Kreis, sofern ihre Vereine sie melden.
34.2 Über weitere Meldungen entscheidet der AfS der Bezirke in eigener Zuständigkeit.
§ 35
Landesmeisterschaften
35.1 Die Landesmeisterschaften sind offen für alle Ranglistenplatzinhaber der DBV-Rangliste und der Landesrangliste, zusätzlich 4 Meldungen pro Disziplin je Bezirk, sofern ihr Verein sie meldet.
35.2 Meldungen des AfL.
35.3 Die Meisterschaften für die Altersklassen gem. § 32 (2b, d-f) sind offen für alle spielberechtigten Mitglieder im Gebiet des SHBV.
35.4 Ausländer bzw. Staatenlose können nur an den LEM teilnehmen, wenn sie zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens seit 12 Monaten ihren 1. Wohnsitz in Deutschland haben.
§ 36
Ausschreibung
36.1 Spätestens 4 Wochen vor den Meisterschaften sind den jeweiligen Mitgliedsvereinen bzw. AfS die Ausschreibungsbedingungen zu übersenden. Die Übersendung kann entfallen, wenn gewährleistet ist, daß die Ausschreibung alle betroffenen Stellen erreicht (z. B. Verbandszeitung).
36.2 Die Ausführungsbestimmungen gem. Anlage III dieser Sp0 sind zu beachten.
§ 37
Teilnahmemeldung
Mit Abgabe der Meldung erkennen Verein und Spieler die Ausschreibungsbedingungen und Anordnungen der ausrichtenden Organe an.
§ 38
Auslosung
38.1 Spätestens 1 Woche vor einer Einzelmeisterschaft sind die Teilnehmer öffentlich durch den Turnierausschuß auszulosen. Dabei ist so zu verfahren, daß in der 1. Runde nach Möglichkeit keine vereinsgleichen Spieler aufeinandertreffen.
38.2 Nach erfolgter Auslosung dürfen grundsätzlich keine Nachmeldungen mehr angenommen werden.
§ 39
Überregionale Meisterschaften
Die Meldungen zu den überregionalen Meisterschaften (Norddeutsche und Deutsche Meisterschaften) erfolgt über den AfL im Rahmen der vorgegebenen Quoten und nach erfolgter Qualifikation.

§ 40
Ranglistenspiele
40.1 Es ist Aufgabe des AfS Ranglistenspiele durchzuführen. Die Termine werden im Rahmenterminplan bekannt gegeben. Die Ranglistenspiele werden termingerecht ausgeschrieben.
40.2 Ranglistenspiele werden in folgenden Disziplinen durchgeführt:
a) Herreneinzel
b) Herrendoppel
c) Dameneinzel
d) Damendoppel
e) Mixed
§ 41
Altersklassen
Es wird in folgenden Altersklassen gespielt:
a) Jugend regelt die Jugendordnung
b) Senioren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
§ 42
Ausschreibung
42.1 Spätestens 4 Wochen vor den Ranglisten sind den jeweiligen Mitgliedsvereinen bzw. AfS die Ausschreibungsbedingungen zu übersenden. Die Übersendung kann entfallen, wenn gewährleistet ist, daß die Ausschreibung alle betroffenen Stellen erreicht (z.B. Verbandszeitung).
42.2 Die Ausführungsbestimmungen gem. Anlage III dieser Sp0 sind zu beachten.
§ 43
Teilnahmemeldung
43.1 Die Anmeldung kann nur durch die Vereine bzw. Bezirke bei der in der Ausschreibung genannten Meldeadresse erfolgen. Die Meldefrist ist dabei zu beachten.
43.2 Mit Abgabe der Meldungen erkennen Verein und Spieler die Ausschreibungsbedingungen und Anordnungen der ausrichtenden Organe an.
43.3 Ausländer und Staatenlose sind nur dann meldeberechtigt, wenn sie am Tag der Veranstaltung mindestens seit 12 Monaten ihren 1. Wohnsitz in Deutschland haben.
43.4 An einem Ranglistenturnier kann nur teilnehmen, wer zu Beginn des Turniers anwesend ist.
43.5 Fallen vor Turnierbeginn zugelassene Doppelpartner aus, können zugelassene Ersatzspieler eingesetzt werden.
§ 44
Durchführung
Die weitere Durchführung der Ranglistenspiele regelt die Anlage IV der SHBV-Sp0.
§ 45
Überregionale Ranglistenspiele
Die Meldungen zu den überregionalen Ranglistenspielen erfolgen nach den Vorschriften des DBV.

§ 46
Repräsentativspiele
46.1 Das Präsidium kann Repräsentativspiele abschließen.
46.2 Der AfL bestimmt die Teilnehmer und stellt die Mannschaft auf.
46.3 Die Mitgliedsvereine müssen die aufgestellten Spieler abstellen. Sie sind für jede andere Veranstaltung gesperrt.
§ 47
Turniere gem. Ausschreibung
47.1 Die Mitgliedsvereine oder Organe des SHBV können Turniere veranstalten.
47.2 Die von Mitgliedsvereinen vorgesehenen Turniere sind dem Vorsitzenden
des AfS des SHBV zur Genehmigung vorzulegen.
47.3 Die Anträge sind mit einem Entwurf der Ausschreibung gem. Anlage III dieser Sp0 spätestens 3 Wochen vor der Veröffentlichung einzureichen.
47.4 Die Bestimmungen der Sp0 müssen beachtet werden.
§ 48
Spiele gegen Vereine anderer Verbände
48.1 Alle Spiele gegen Vereine anderer Landesverbände und ausländischer Verbände sind durch den SHBV bzw. DBV genehmigungspflichtig.
48.2 Der AfS des SHBV kann aus wichtigen Gründen die Genehmigung versagen und selbständig den Verein des anderen Verbandes in Kenntnis setzen.
48.3 Vom AfS des SHBV sind nur die Spiele gegen ausländische Vereine zur Genehmigung an den DBV weiterzuleiten, die er selber genehmigt hat.
48.4 Vereine, die nach 8 Tagen über eine beantragte Genehmigung keinen Bescheid haben, dürfen ihren Spielabschluß durchführen.
48.5 Spielverbotsbescheide sind den Vereinen per Einschreiben zu zuleiten.

§ 49
Schlußbestimmung
49.1 Die AfS können zur Durchführung ihrer Aufgaben Anordnungen erlassen, die im Einklang mit dieser Sp0 stehen.
49.2 Die vorstehende Sp0 tritt am 25.5.91 in Kraft.
Kiel , den 25. Mai 1991
Änderungen der Verbandstage
6/93
5/94
5/95
6/96
5/97
wurden eingearbeitet.
Änderungen Verbandstag 06.06.1998
Änderungen Verbandstag 05.06.1999
Änderungen Verbandstag 20.05.2000
Änderungen Verbandstag 30.06.2001
Änderungen Verbandstag 25.05.2002
Änderungen Verbandstag 31.05.2003
Änderungen Verbandstag 05.06.2004
Änderungen Verbandstag 11.06.2005

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