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| Anlage I zur SHBV-Spielordnung | |
| Ausführungsbestimmungen zu § 15 Sp0 - Auf- und Abstieg | |
| Auf und Abstieg der BL: | |
| 1. | Der Aufstieg aus der Bezirksliga wird von der VL/LL-0rdnung geregelt. Die Absteiger aus den LL sind in die regionalen BL einzufügen. |
| 2. | Aus der BL steigen mit dem Ende der BL-Saison so viele Mannschaften ab, dass gewährleistet ist, dass unter Einbeziehung der Absteiger aus der LL der / die Meister der Bezirksklasse(n) in die BL aufsteigen. Die Absteiger sind in die BK einzufügen. |
| 3. | Verzichtet ein Meister der BK auf den Aufstieg in die BL, geht das Recht auf den Nächstplatzierten der jeweiligen BK über. Wenn aus den BK keine Aufsteiger zu gewinnen sind, entfällt der Abstieg aus der BL je nach Rang der Mannschaften. Ausnahme: Der achte der BL ist Zwangsabsteiger und ist gemäß Ziffer 2 in die jeweilige BK einzufügen. |
| Auf und Abstieg der Bezirksklassen | |
| 1. | Aus den BK steigen mit dem Ende der BK-Saison so viele Mannschaften ab, dass gewährleistet ist, dass unter Einbeziehung der Absteiger aus der BL der / die Meister der Kreisligen in die BK aufsteigen. Hierin sind bereits die Absteiger aus der BL enthalten. Die Absteiger sind in die regionalen KL einzufügen. |
| 2. | Verzichtet ein Meister der KL auf den Aufstieg in die BK, geht das Recht
auf den Nächstplatzierten der jeweiligen KL über. Wenn aus den KL
keine Aufsteiger zu gewinnen sind, entfällt der Abstieg aus der BK je
nach Rang der Mannschaften. Ausnahme: Der achte der BK ist Zwangsabsteiger und ist gemäß Ziffer 1 in die jeweilige KL einzufügen. |
| Auf- und Abstieg der Kreisliga und Kreisklassen | |
| 1. | Aus den jeweiligen Kreisligen steigen so viele Mannschaften in die 1. KK ab, daß jeweils 6 Mannschaften in der KL verbleiben. Hierin sind die Absteiger aus den BK enthalten. Die letzten beiden Mannschaften steigen zwangsweise ab. |
| 2. | Die jeweils ersten beiden Mannschaften der 1. KK steigen in die KL auf. Verzichtet eine oder beide Mannschaften auf den Aufstieg oder sind in der KL mehr Plätze frei, haben die Nächstplatzierten das Recht zum Aufstieg. Erst wenn aus der 1. KK keine Aufsteiger zu gewinnen sind, entfällt der Abstieg aus der KL je nach Rang der Mannschaften. |
| 3. | Die Aufstiegsrunde zur Kreisliga ist spätestens bis zum 15.06. j. J. durchzuführen. Veranstalter ist der Kreis-AfS. Für die Ausrichtung kann sich jeder Verein bewerben. |
| 4. | Analog ist beim Auf und Abstieg in den weiteren Klassen zu verfahren. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in den untersten beiden Staffeln die Anzahl der Mannschaften verändert werden kann (s. § 15.3 SpO). |
| Besondere Fälle | |
| In dieser Regelung nicht angesprochenen Fälle regelt der zuständige AfS selbständig, um einen reibungslosen Ablauf des Punktspielbetriebes zu gewährleisten. Notfalls sind Entscheidungsspiele durchzuführen. | |
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Anlage II zur SHBV-Spielordnung Ausführungsbestimmungen zu § 11 Sp0 - Austragungsstätte |
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| 1. | Das Doppelfeld ist das Standardfeld. Es müssen mindestens 2 Doppelfelder vorhanden sein. |
| 2. | Das Doppelfeld hat in jedem Fall die Markierungen des Einzelfeldes zu enthalten. |
| 3. | Alle Feldmarkierungen müssen leicht erkennbar und 40 mm breit sein. |
| 4. | Der freie Raum zwischen dem Spielfeld und einem anderen Spielfeld oder der Wand muß zur Seitenlinie 0,30 m, zur Grundlinie 1,30 m betragen. In diesem Bereich muß ein Spieler mit nach oben gestrecktem Schläger aufrecht stehen können, ohne die Decke oder ein anderes Hindernis zu berühren. |
| 5. | Die Spielflächen müssen durch geeignete Lichtquellen vollständig ausgeleuchtet sein. |
| 6. | Die lichte Höhe der Halle soll 9 m betragen. Da die derzeitigen Hallen dieser Anforderung nicht genügen, ist eine lichte Höhe von 5 m bis auf weiteres für den Punktspielbetrieb zugelassen. |
| 7. | Die Temperatur der Halle soll mindestens ca. 18 Grad Celsius betragen. |
| 8. | Das Netz ist mit geeigneten, auf den Seitenlinien stehenden Pfosten so anzubringen, daß seine Höhe an den Pfosten 1,55 m, in der Netzmitte 1,524 m beträgt. Das Netz ist so zu befestigen, daß kein Ball zwischen Netz und Pfosten hindurchgeschlagen werden kann. |
| 9. | Alle Spielflächen, die den vorgenannten gestellten Anforderungen nicht genügen, sind für Verbandsspiele nicht zugelassen. Nur in begründeten Einzelfällen kann der jeweils zuständige AfS auf schriftlichen Antrag des Vereins die Halle für die Saison zulassen, wenn sie nicht den Vorschriften entspricht. |
| 10. | Der AfS ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich und regelt alle Grundsatzfragen für den Spielbetrieb des SHBV. |
| Anlage III zur SHBV-Spielordnung | |
| Ausführungsbestimmungen zu §§ 36, 42 und 48 Sp0 - Ausschreibungen | |
| Turniere sind nur statthaft, wenn mit ihnen eine Ausschreibung verbunden ist, die über alle im folgenden aufgeführten Punkte Auskunft gibt und mit dem Genehmigungsvermerk des Vorsitzenden des AfS des SHBV versehen sind. Dazu sind die Anträge mit einem Entwurf der Ausschreibung in zweifacher Ausfertigung spätestens 3 Wochen vor der Veröffentlichung dem Vorsitzenden des AfS zu zuleiten. Eine Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen ein Verbot ausgesprochen wird. | |
| Die Ausschreibung hat folgende Punkte zu enthalten: | |
| 1. | Veranstalter (Name, Anschrift) und Ausrichter, wenn nicht beides gleich |
| 2. | Turnierbezeichnung |
| 3. | Datum, Anfangs- und Schlußzeiten für Konkurrenzen und Klassen |
| 4. | Ort der Austragung und verfügbare Spielfelder |
| 5. | Konkurrenzen und evtl. Einteilung der Klassen |
| 6. | Abgrenzung des Teilnehmerkreises |
| 7. | Startberechtigung in Klassen und Konkurrenzen |
| 8. | Tag und Zeit des Meldeschlusses |
| 9. | Ort, Tag und Zeit der Auslosung |
| 10. | Meldegebühren und Art der Zahlung |
| 11. | Meldeanschrift |
| 12. | Austragungsmodus des Turniers |
| 13. | gespielte bzw. erlaubte Ballart und -sorte |
| 14. | Namen des Turnierleiters, Turnierausschuß |
| 15. | Preise, Urkunden |
| 16. | Bedingungen über evtl. Wanderpreise |
| 17. | Bestimmungen über evtl. Streichung eines Spiels (z.B. bei nicht rechtzeitigem Antreten) |
| 18. | Schiedsrichtereinsatz |
| 19. | Vorbehalte der Turnierleitung |
| 20. | Quartierhinweise |
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Anlage IV zur SHBV-Spielordnung Ausführungsbestimmungen zu § 44 SpO - Durchführung Ranglisten - |
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| 1. | Allgemeines: |
| Im SHBV werden Landes-, Bezirks- und Kreisranglisten gespielt. | |
| In jeder Rangliste werden im Einzel 24 Herren und 18 Damen in den Doppeln 18 Paare erfaßt. In den Kreisen können bei Bedarf mehrere Klassen (A- und B-Rangliste) zugelassen werden. | |
| Die Ranglisten werden in einer Gesamtrangliste fortgeschrieben ("Computerrangliste"). | |
| 2. | Teilnehmer: |
| In den einzelnen Disziplinen sollten die Höchstzahlen von 32 Teilnehmern/Paaren nicht überschritten werden. | |
| 3. | Zulassung: |
| Startberechtigt zu den Ranglistenturnieren sind grundsätzlich die in den jeweiligen Ranglisten erfaßten Ranglistenspieler. | |
| Zusätzlich: | |
| die ersten 2 der nächst niedrigeren Rangliste, | |
| Nennungen des jeweiligen AfJ, | |
| Nennungen des jeweiligen AfS, | |
| für die Landesrangliste auch Platzierte der Deutschen Rangliste. | |
| Spieler, die in der gemeldeten Disziplin weniger als zwei Ranglistenwertungen haben, können für kein niedrigeres Ranglistenturnier melden, als es ihre Spielberechtigung im Punktspielbetrieb zum Zeitpunkt des Meldeschlusses zuläßt (BL- und BK-Spieler mindestens Bezirksranglistenturniere, VL- und LL-Spieler mindestens Landesranglistenturniere). | |
| Gehen mehr Meldungen ein, als die Maximalzahlen zulassen, erhalten die außerhalb der Maximalzahlen liegenden Spieler einen Ablehnungsbescheid oder die Mitteilung, daß sie nur als Ersatzspieler berücksichtigt werden können. | |
| Es können Doppelpaarungen aus verschiedenen Vereinen gebildet werden. Die Spieler müssen dann von beiden Vereinen fristgerecht gemeldet werden. | |
| Ein Ranglistenspieler eines Doppels ist mit einem neuen Doppelpartner zugelassen, wenn die Doppeleinstufung im Bereich der Maximalzahl liegt. | |
| Fallen vor Turnierbeginn zugelassene Doppelpartner | |
| aus, können zugelassene Ersatzspieler eingesetzt werden. Nicht besetzte Plätze | |
| können vom SpA besetzt werden. | |
| 4. | Spielvorbereitung: |
| Die spielberechtigten und angemeldeten Teilnehmer sind entsprechend ihrer Spielstärke einzustufen. Als Maßstab dafür sind die erzielten Ergebnisse in den Ranglisten zu berücksichtigen. Ranglistenspieler der Deutschen Rangliste sind vor den Ranglistenspielern des SHBV einzustufen. Bei gleichstarken Spielern oder bei Unklarheit über die Spielstärke ist die Einstufung auszulosen. Ranglistenplatzinhaber sind vor Spielern, die keinen RL-Platz belegt haben, einzustufen. | |
| Spieler und Doppelpaarungen, die in der Auflistung außerhalb der Maximalzahlen liegen, sind bei der Anmeldung zum folgenden RLT vor den Spielern zu berücksichtigen, die keinen RL-Platz errungen haben. | |
| Der SpA kann Meldungen zurückweisen, wann es sich dabei um Spieler handelt, die beim vorhergehenden Turnier unentschuldigt fehlten oder unbegründet aufgaben, wobei Verletzungs- oder Erschöpfungsvortäuschungen sowie Zeitmangel keine Aufgabegründe sind. | |
| Vor Turnierbeginn ist die Auflistung bekannt zugeben. Noch freie Plätze können mit zugelassenen Ersatzspielern aufgefüllt werden. Mit Turnierbeginn ist die Auflistung endgültig. | |
| 5. | Durchführung: |
| Die Spiele werden in einem einfachen KO-System mit Platzausspielung durchgeführt. Entsprechend der Einstufungszahl werden die Spieler oder Paarungen auf die vorgegebenen Ziffern gesetzt (s. Turnierplan). Werden die Maximalzahlen nicht erreicht, bleiben die hinteren Platzziffern unbesetzt. | |
| 6. | Wertungspunkte: |
| In jeder einzelnen Rangliste erhält jeder Spieler je nach erreichtem Platz Wertungspunkte. | |
| Platz 1 erhält 40 Punkte, Platz 2 erhält 39 Punkte, usw. (weiter mit jeweils 1 Punkt Differenz). | |
| In den Doppelspielen werden die Wertungspunkte für jeden einzelnen Spieler ermittelt. | |
| Beendet ein Spieler aus von ihm zu vertretenden Gründen ein Spiel nicht oder tritt er zu seinem nächsten Spiel nicht an, erhält er 0 Punkte. | |
| Die Wertungspunkte der Einzelmeisterschaften (incl. NEM) werden wie folgt vergeben: | |
| Platz 1 = 40 Punkte | |
| Platz 2 = 39 Punkte | |
| Halbfinal-Teilnehmer = 38 Punkte | |
| Viertelfinal-Teilnehmer = 36 Punkte | |
| Achtelfinal-Teilnehmer = 32 Punkte | |
| Die erreichten Punkte werden mit einem Faktor multipliziert. Das Ergebnis fließt in die Gesamtrangliste ein. | |
| Es erhalten: | |
| Norddeutsche Einzelmeisterschaften (O18) den Faktor 4 | |
| Landesturniere den Faktor 3 | |
| Bezirksturniere den Faktor 2 | |
| Kreisturniere den Faktor 1 | |
| 7. | Gesamtrangliste : |
| Es wird eine Gesamtrangliste ermittelt. Der Gesamtranglistenplatz wird zur Beurteilung der Spielstärke und für die Zulassung zu den Einzelmeisterschaften herangezogen. | |
| Die erreichten Wertungspunkte sind Grundlage der Gesamtrangliste. Die Gesamtrangliste wird fortgeschrieben ("Computerrangliste"). | |
| In die Wertung der Gesamtrangliste werden im Einzel die 3, in den Doppeln die 2 besten Ergebnisse addiert. Dabei ist es unerheblich, auf welchem Wertungsturnier die Wertungen erlangt wurden. | |
| Ist ein neuer Wettkampf erfolgt, oder ist eine Wettkampfrunde abgeschlossen, wird das alte Ergebnis dieses Wettkampfes gestrichen. Die Berechnung der Gesamtrangliste erfolgt dann neu. Spieler, die aus Gründen, die der SHBV bzw. der DBV zu vertreten hat, nicht an den Ranglistenspielen teilnehmen können, können Durchschnittswertungen erhalten. | |
| 8. | Turnierpläne: |
| Die in die Sp0 aufgenommenen Turnierpläne (s. S. 65 ff) sind für die Verwendung bei Ranglistenturnieren geeignet. Für andere geeignete Spielsysteme ist hinsichtlich der Setzung der Spieler entsprechend dieser Pläne zu verfahren |
| Anlage V zur
SHBV-Spielordnung Ausführungsbestimmungen zu § 16 - Spielgemeinschaften Gründung von Spielgemeinschaften | ||
| Für Mitglieder einer Spielgemeinschaft (SG) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: | ||
| 1. | Mitglieder der SG | |
| Eine SG kann sich aus zwei dem SHBV angehörenden Vereinen bilden. Ein dritter Verein kann an der SG nicht beteiligt werden. Diese Regelung gilt sowohl für Senioren- als auch für Jugendmannschaften. | ||
| 2. | Spielberechtigung | |
| Die Mitglieder der SG erhalten die Spielberechtigung für die SG im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe. | ||
| Bei der Startberechtigung bei Meisterschaften und Ranglistenturnieren bleibt es bei der Spielberechtigung für den Stammverein. | ||
| Einer der beiden Vereine muß der beantragten Spielklasse angehören. | ||
| 3. | Meldung der SG | |
| Eine SG zweier Vereine ist gemäß § 16. Abs. 1 und 2 Sp0 beim Vorsitzenden des AfS des SHBV schriftlich zu melden. | ||
| Die Meldung muß enthalten: | ||
| a) | schriftliche Erklärung beider Vereine, daß eine SG gegründet werden soll, | |
| b) | die schriftliche Zustimmung der beiden Stammvereine, vertreten durch ihre vertretungsberechtigten Organe, eine SG zu gründen, | |
| c) | Name der SG, | |
| d) | Bezeichnung der Spielklasse, | |
| e) | Erklärung der beiden Stammvereine, welcher von ihnen für die Durchführung des Spielbetriebs der SG zuständig ist, | |
| f) | Erklärung beider Stammvereine, welcher Verein bei Auflösung der SG die Spielberechtigung behält. | |
| 4. | Geltung | |
| Die in den Wettbewerbsbestimmungen festgelegten Regelungen gelten analog auch für die SG. | ||
| 5. | Rangliste und Mannschaftsmeldung | |
| Für die SG ist eine gesonderte Rangliste und Mannschaftsmeldung unter deren Namen abzugeben. | ||
| Nur die dort aufgeführten Spieler können in den Mannschaften der SG während der Vor- und Rückrunde eingesetzt werden. | ||
| Ein Einsatz als Mannschaftsspieler in ihrem Stammverein ist nicht möglich. | ||
| 6. | Fortbestand der SG | |
| Eine gemeldete SG besteht fort, wenn sie nicht bis zu den in Pkt. 3 geregelten Terminen schriftlich beim Vorsitzenden des AfS des SHBV durch einen Stammverein gekündigt wird. | ||
| In der schriftlichen Kündigung können die beiden Vereine einvernehmlich eine neue Willenserklärung über die Spielberechtigung in Abänderung von Pkt. 3 f abgeben. | ||
| 7. | Verbandsliga | |
| SG, die der VL angehören, können bis zum 15. August für ihre Spieler die Spielberechtigung bei der Paßstelle nur für einen der beiden Stammvereine umschreiben lassen, da SG nach der derzeitigen Regelung nicht an den Aufstiegsspielen zur Oberliga teilnehmen können. | ||
| 8. | Haftung | |
| Die beiden Stammvereine haften als Gesamtschuldner den spielleitenden Stellen, dem Verbandsgericht und den Organen des SHBV. | ||
| Anlage VI zur SHBV-Spielordnung | |
| Ausführungsbestimmungen zu § 5 Sp0 - Spielberechtigungs- u. Meldewesen | |
| 1. | Ausstellung |
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Die Erteilung einer Spielberechtigung kann nur von einem Mitgliedsverein des SHBV bei der Passstelle beantragt werden. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und den Vereinsnamen. Der beantragende Verein bescheinigt durch Unterzeichnung die Richtigkeit der Angaben. Für die Erteilung von Spielberechtigungen wird eine Gebühr gem. Anlage II zur SHBV - Finanzordnung erhoben. | |
| 2. | Datenbank für Spielberechtigungen |
| Die erteilten Spielberechtigungen erhalten fortlaufende Nummern und werden mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Spielers nebst Verein elektronisch in einer Datenbank gespeichert. | |
| 3. | Spielberechtigungslisten |
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Sämtliche für einen Verein erteilten Spielberechtigungen werden in einer
Spielberechtigungsliste erfasst. Die Vereine erhalten bei jeder Änderung einen aktuellen EDV - Ausdruck ihrer Spielberechtigungen. | |
| 4. | Freigabeerklärung |
| Mit Beantragung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist die
Freigabe des bisherigen Vereins in schriftlicher Form mit Datumsangabe der
Passstelle vorzulegen. Die Freigabeerklärung mit Datumsangabe kann
formlos erfolgen. Wechselt ein Spieler in einen anderen Landesverband, ist diesem eine Freigabeerklärung zu übersenden. | |
| 5. | Ausländer |
| Spieler, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in einem ausländischen Verband spielberechtigt waren, müssen eine Erklärung des ausländischen Verbandes beibringen, in der dieser das Erlöschen der Spielberechtigung bescheinigt und gleichzeitig keine Einwände gegen den Verbandswechsel erhebt. Falls eine Mitgliedschaft zu einem ausländischen Badminton - Klub nie bestanden hat oder ein Asylantrag vorgelegt wird, genügt die Vorlage einer Versicherung hierüber gegenüber der SHBV - Passstelle. | |
| 6. | Löschung |
| Beendete Spielberechtigungen sind in der Datenbank zu löschen. | |
| 7. | Sonstige Vorschriften |
| Die sonstigen Vorschriften der SHBV - SpO sind zu beachten. Die Vorschriften der DBV - SpO §§ 4 - 7 a finden nur Anwendung, soweit es keine Regelung in der SHBV-SpO gibt. |
letzte Änderung: