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| § 1 | Gültigkeit |
| § 2 | Verbandsliga und Landesliga |
| § 3 | VL/LL-Spielleiter |
| § 4 | VL/LL - Saison |
| § 5 | Teilnehmer |
| § 6 | VL/LL-Schiedsrichter |
| § 7 | Kosten |
| § 8 | Meistertitel |
| § 9 | Auf- und Abstieg der VL |
| § 10 | Auf- und Abstieg der LL |
| § 11 | Weitere Abstiegsregelungen VL/LL |
| § 12 | Schiedsrichter |
| § 13 | Kosten |
| § 14 | Inkrafttreten |
| DuB | Durchführungsbestimmungen |
I. Allgemeines |
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| § 1 Gültigkeit |
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| 1. | Die VL/LL-Ordnung (VL/LL-O) ist gültig für den Spielbetrieb der Verbandsund Landesliga des SHBV. |
| 2. | Der VL/LL-Ausschuss kann sich eine Durchführungsbestimmung zu dieser Ordnung geben (DuB). |
II. Punktspielrunde |
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| § 2 Verbandsliga und Landesliga | |
| 1. | Im Bereich des SHBV gibt es eine Verbandsliga (VL) und eine Landesliga (LL). |
| 2. | Die Verbandsliga ist die höchste, die Landesliga die zweithöchste Mannschaftsspielklasse im SHBV. |
| 3. | Die Verbandsliga wird aus einer, die Landesliga aus 2 Starfein gebildet. |
| 4. | Die Staffelbezeichnungen der Landesligen lauten LL-Nord und LL-Süd. Die Zugehörigkeit der Mannschaften zu der jeweiligen Staffel bestimmt der AfS. |
| § 3 VL/LL-Spielleiter |
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| 1. | Verantwortlich für die Abwicklung de Spielbetriebes ist der AfS des SHBV. | |
| 2. | Der AfS bestimmt aus seinen Reihen einen oder mehrere VL/LL-Spielleiter (SpL). Ihm obliegen: | |
| die Abwicklung des Spielbetriebes der Punktspielrunden einschließlich der Auf- und Abstiegsrunde, | ||
| die Überwachung der Einhaltung der Wettkampfbestimmungen einschließlich der DuB, | ||
| Verhängung von Ordnungsgebühren bei Verstößen gegen die Bestimmungen, | ||
| die Führung der offiziellen Tabellen. | ||
| § 4 VL/LL - Saison | |
| Die VL/LL-Saison beginnt mit dem 1. Spieltag und endet mit dem Aufstiegsschlusstermin (§ 16 SpO) des folgenden Jahres. | |
| § 5 Teilnehmer | |
| 1. | Die Staffeln der VL u. LL bestehen aus jeweils 8 Mannschaften. |
| 2. | Teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften von Vereinen, die dem SHBV angehören. |
| 3. | Die teilnahmeberechtigten Vereine melden dem VL/LL-SpL in jedem Jahr bis spätestens zum jeweiligen Aufstiegsschlusstermin (s. § 16 SpO) verbindlich ihre Teilnahme an der Punktspielrunde der neuen Saison. Eine Zusage gilt als abgegeben, wenn die Mannschaft bis zum oben gen. Termin nicht abgemeldet wird. |
| § 6 VL/LL-Schiedsrichter | |
| 1. | Für jede VL/LL-Mannschaft ist mindestens ein geprüfter Schiedsrichter vor Beginn der Saison mit der Mannschaftsmeldung zu benennen. Für jeden fehlenden Schiedsrichter wird ein Ordnungsgeld gemäß Anlage l zur SHBV-RO fällig. |
| 2. | Für diese Schiedsrichter führt der SHBV- Ausschuss für Schiedsrichterwesen einen speziellen Lehrgang für die VL/LL-Schiedsrichter durch. Nur die erfolgreichen Absolventen sind zur Leitung der VL/LL-Wettkämpfe berechtigt. |
| 3. | Bei jedem Wettkampf in der VL/LL ist der VL/LL-Schiedsrichter des Gastvereins für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen gem. Anl. II der DuB dieser Ordnung verantwortlich. Ist kein Schiedsrichter des Gastvereins anwesend, übernimmt dieses Amt der Schiedsrichter des Heimvereins. |
| § 7 Kosten | |
| 1. | Zur Deckung der Verwaltungskosten hat jede an der Punktspielrunde teilnehmende Mannschaft ein Meldegeld zu entrichten. Die Zahlung ist mit der Mannschaftsmeldung auf das Konto des SHBV fällig. |
| 2. | Der Heimverein trägt die Ball- und Hallenkosten. |
| 3. | Alle anderen Kosten trägt jeder Verein selbst. |
| § 8 Meistertitel |
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| 1. | Unmittelbar nach Abschluss der Punktspielrunde gibt der VL/LL-SpL die Spielergebnisse in Form einer Tabelle bekannt. |
| 2. | Die auf dem ersten Platz der Schlusstabelle der VL stehende Mannschaft erhält den Titel |
| "Schleswig-Holsteinischer Verbandsligameister" | |
| 3. | Die auf dem ersten Platz der Schlusstabelle der LL-Süd bzw. LL-Nord stehende Mannschaft erhält den Titel |
| "Schleswig-Holsteinischer Landesligameister Süd" | |
| bzw. | |
| "Schleswig-Holsteinischer Landesligameister Nord" | |
| 4. | Die Ehrung des VL-Meisters und der LL-Meister erfolgt in der Regel auf dem SHBV-Verbandstag. |
III. Auf- und Abstiegsregelung |
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| § 9 Auf- und Abstieg der VL | |
| 1. | Aus der VL steigen mit dem Ende der VL-Saison die an siebenter und achter Stelle der Schlusstabelle stehenden Mannschaften in die LL ab. Sie werden in die regionale LL-Staffel eingefügt. |
| 2. | Die an 7. Stelle stehende Mannschaft hat die Möglichkeit, sich über die "Aufstiegsrunde zur VL" für eine erneute Teilnahme zu qualifizieren. |
| 3. | In der Aufstiegsrunde zur VL werden 2 Mannschaften ermittelt, die in der folgenden Saison in die Staffel der VL einzureihen sind. |
| 4. | Die Aufstiegsrunde ist spätestens bis zum 30.04. j. J. durchzuführen. Die Aufsteiger zur VL werden an einem Wochenende an einem vom AfS festgelegten Austragungsort ermittelt. Für die Aufstiegsrunde gilt die genehmigte Rangliste der Rückrunde. |
| 5. | Veranstalter ist der AfS des SHBV. Für die Ausrichtung kann sich jeder Verein bewerben. |
| 6. | Teilnahmeberechtigt an der Aufstiegsrunde zur VL sind |
| - die an siebenter Stelle der Schlusstabelle platzierte Mannschaft der VL | |
| und | |
| - die Erstplazierten der Schlusstabelle der beiden LL | |
| Die teilnehmenden Mannschaften haben ihre Meldungen schriftlich nach Aufforderung bis zum festgesetzten Termin beim VL/LL-SpA abzugeben. | |
| 7. | Nimmt eine der erstplatzierten Mannschaften der LL nicht teil, ist die 2. Mannschaft derselben Staffel zu Teilnahme berechtigt. |
| 8. | Nimmt die siebtplazierte Mannschaft der VL nicht teil oder nimmt aus der Staffel der LL keine Mannschaft teil, kann die an achter Stelle der Schlusstabelle der VL stehende Mannschaft teilnehmen. |
| 9. | Die beiden erstplazierten Mannschaften der Schlusstabelle der Aufstiegsrunde zur VL steigen in die VL auf. Werden darüber hinaus zusätzlich Mannschaften zur Auffüllung der VL auf den Sollstand benötigt, so sind diese in der folgenden Reihenfolge heranzuziehen: |
| 1. Dritter der Aufstiegsrunde | |
| 2. Achter der VL | |
| 10. | Die an der Aufstiegsrunde zur VL teilnehmenden Mannschaften verpflichten sich im Falle ihres Aufstiegs (bzw. bei notwendig werdendem Nachrücken) in der nächsten Saison an den Spielen der VL teilzunehmen. Die Verpflichtung ergibt sich gleichzeitig mit der Meldung zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde zur VL. Verstößt eine Mannschaft gegen diese Verpflichtung, gilt sie als zurückgezogen und kann in der folgenden Saison in keiner anderen Klasse spielen. Damit sind auch Ordnungsgelder gemäß Anlage l zur SHBV - RO zu erheben. |
| § 10 Auf- und Abstieg der LL | |
| 1. | Aus den LL steigen mit dem Ende der LL-Saison die an achter Stelle der Schlusstabellen stehenden Mannschaften in die Bezirksliga (BL) ab. Sie sind in die regionalen Bezirksligen einzufügen. |
| 2. | In der Aufstiegsrunde zur LL werden 2 Mannschaften ermittelt, die in der folgenden Saison in die jeweilige Staffel der LL einzureihen sind. |
| 3. | Die Aufstiegsrunde ist spätestens bis zum 30.04. j. J. durchzuführen. Die Aufsteiger zur LL werden an einem Wochenende an einem vom AfS festgelegten Austragungsort ermittelt. Für die Aufstiegsrunde gilt die genehmigte Rangliste der Rückrunde. |
| 4. | Veranstalter ist der AfS des SHBV. Für die Ausrichtung kann sich jeder Verein bewerben. |
| 5. | Teilnahmeberechtigt für die Aufstiegsrunde zur LL sind die jeweils erstplatzierten Mannschaften der BL Nord, Mitte und Süd. |
| 6. | Die teilnehmenden Mannschaften haben ihre Meldungen schriftlich nach Aufforderung bis zum festgesetzten Termin beim VL/LL - SpL abzugeben. |
| 7. | Nimmt eine der erstplazierten Mannschaften der BL nicht teil, ist die zweitplatzierte Mannschaft derselben Staffel zur Teilnahme berechtigt. |
| 8. | Nehmen aus zwei der drei BL keine Mannschaften an der Aufstiegsrunde zur LL teil, können die an achter Stelle der Schlusstabelle der beiden Staffeln der LL stehenden teilnehmen. |
| 9. | Die beiden erstplazierten Mannschaften der Schlusstabelle der Aufstiegsrunde zur LL steigen in die LL auf. Werden darüber hinaus zusätzliche Mannschaften zur Auffüllung der LL auf den Sollstand benötigt, so sind diese in der folgenden Reihenfolge heranzuziehen: |
| 1. Dritter der Aufstiegsrunde | |
| 2. Sieger aus Entscheidungsspiel der Achtplazierten der LL | |
| 10. | Die an der Aufstiegsrunde zur LL teilnehmenden Mannschaften verpflichten sich im Falte ihres Aufstiegs (bzw. bei notwendig werdendem Nachrücken) in der nächsten Saison an den Spielen der LL teilzunehmen. Die Verpflichtung ergibt sich gleichzeitig mit der Meldung zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde zur LL. Verstößt eine Mannschaft gegen diese Verpflichtung, gilt sie als zurückgezogen und kann in der folgenden Saison in keiner anderen Klasse spielen. Damit sind auch Ordnungsgelder gemäß Anlage l zur SHBV - RO zu erheben. |
| § 11 Weitere Abstiegsregelungen VL/LL | |
| 1. | Steigen aus der übergeordneten Spielklasse mehr Mannschaften in die VL Schleswig-Holstein ab als auf, verschieben sich die Absteiger aus der VL entsprechend der Anzahl der zusätzlichen Mannschaften (Absteiger der Siebte, teilnahmeberechtigt an der Aufstiegsrunde zur VL der Sechste, usw.). |
| 2. | Steigen in die LL mehr Mannschaften ab, als es der Regelfall vorsieht, verschieben sich auch hier die Absteiger entsprechend der Anzahl der zusätzlichen Mannschaften. Gegebenenfalls findet zwischen den gleich platzierten Mannschaften der LL-Nord und LL-Süd ein Entscheidungsspiel statt. |
| 3. | In dieser Regelung nicht angesprochene Fälle regelt der zuständige AfS selbständig, um einen reibungslosen Ablauf des Punktspielbetriebes zu gewährleisten. Notfalls sind Entscheidungsspiele durchzuführen. |
| § 12 Schiedsrichter | |
| 1. | Der Ausschuss für Schiedsrichterwesen des SHBV stellt zur jeweiligen Aufstiegsrunde zur VL und LL einen Referee. |
| 2. | Jeder an der jeweiligen Aufstiegsrunde teilnehmende Verein hat dem Ausrichter für die Dauer der Veranstaltung einen bestätigten Schiedsrichter, der nicht zugleich teilnehmender Spieler sein darf, zur Verfügung zu stellen. Für jeden fehlenden Schiedsrichter wird ein Ordnungsgeld gemäß Anlage l zur SHBV - RO fällig. |
| § 13 Kosten | |
| 1. | Die an der Aufstiegsrunde zur VL/LL teilnehmenden Mannschaften zahlen ein Meldegeld. Das Geld ist mit der Meldung zur Teilnahme fällig und auf das Konto des SHBV zu überweisen. Bei der Teilnahme ist die Überweisung durch Überweisungsbeleg nachzuweisen. |
| 2. | Der ausrichtende Verein trägt die Hallenkosten. |
| 3. | Die Federbälle sind von den teilnehmenden Mannschaften zu stellen. Die Ballkosten werden bei jedem Wettkampf zwischen den teilnehmenden Mannschaften geteilt. Für die Aufteilung sind die Mannschaftsführer verantwortlich. |
| 4. | Die Kosten für den Referee und SpL werden vom SHBV getragen. |
| 5. | Die Kosten für die von den teilnehmenden Vereinen zu stellenden Schiedsrichter sind von den jeweiligen Vereinen zu tragen. |
| 6. | Alle übrigen Kosten trägt jeder Verein für sich. |
| § 14 Inkrafttreten | |
| Diese VL/LL - Ordnung tritt mit Wirkung vom 25.5.91 in Kraft. Kiel, den 25. Mai 1991 | |
Änderungen der Verbandstage 1992 bis 6/98 wurden eingearbeitet. Änderungen 6/99 |
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