TOP 3 Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
Nach § 21 der Satzung konnten Anträge zum Verbandstag nur von den Vereinen, den Kreisbadmintonverbänden, den Organen nach § 11 - mit Ausnahme des Verbandsgerichtes - und den Vorsitzenden der Bezirksspiel- und -jugendausschüsse gestellt werden. Sie waren bis zum 21. April 2001 beim Präsidium / bei der SHBV - Geschäftsstelle mit Begründung einzureichen.
Anträge, die nach Ablauf der Antragsfrist beim Präsidium / bei der SHBV - Geschäftsstelle eingegangen sind, sind als Dringlichkeitsanträge zu behandeln, soweit sie nicht Abänderung- oder Gegenanträge eines fristgemäß gestellten Antrages sind. Über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet der Verbandstag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder auf Auflösung des SHBV sind nicht zulässig. (§ 21 Abs. 21.3. und 21.4.)
Der nachfolgende Antrag des TSV Silberstedt ging am 22.05.2001 bei der SHBV - Geschäftsstelle ein.
Antrag Nr. 1 des TSV Silberstedt
hier: Änderung § 3 der Schiedsrichterordnung
Neu:
3.1 Die Leistungsnachweise
können auf allen Kreis- und Bezirksmeisterschaften erbracht werden.
Dazu fordert der zuständige AfS beim SHBV eine abnahmeberechtigte Person an. In
der Turnierausschreibung ist auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Der Nachweis
ist alle zwei Jahre erneut zu bringen. Der Schiedsrichterausweis kann
eingezogen werden, wenn der Inhaber diesen Nachweis nicht erbringt.
3.2 unverändert (Wird vom Antragsteller nicht erwähnt. Der SHBV - AfS geht davon aus, dass der Absatz unverändert Gültigkeit hat.)
Begründung:
1. Die bisherige Verfahrensweise, Leistungsnachweise nur auf SHBV - Turnieren erbringen zu können, ist nicht mehr zeitgemäß (viele fahren z. T. weite Wege, damit einer eine Sache bestätigen kann).
2. Der immer weiter rückläufige Bestand an zugelassenen Schiedsrichtern (es ist einfach niemand mehr bereit, neben seiner Freizeit auch noch die anfallenden und stetig steigenden Kosten zu tragen).
Quelle: Unterlagen SHBV
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