Anträge zum SHBV-Verbandstag 2003

TOP 11     Satzungsänderungen

dieser Antrag wurde abgelehnt

Antrag Nr. 1 des SHBV - Präsidiums

hier: Änderungen der §§ 4,5,6,7 gemäß nachfolgender Anträge

Begründung:

Die LSV - Mitglieder haben in den letzten Jahren verschiedene Änderungen der Satzung durchgeführt und allen LSV - Mitgliedern das neue Satzungswerk Mitte 2001 vorgelegt.

Hiervon ist gemäß § 7 - Mitgliedschaft - vorgesehen, dass alle Mitglieder auch in dem zuständigen Kreissportverband sind und grundsätzlich in dem zuständigen Landesfachverband sind. Diese Vorgabe ändert entsprechend unsere Satzung.

 

 

Antrag - Nr. 1 des SHBV - Präsidiums
hier. Änderungen der §§ 4, 5, 6, 7

§4 Mitgliedschaft im SHBV

4.1              Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Fachverband Badminton (SHBV)
ist die Mitgliedschaft des Vereins im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
(LSV).

4.2              Mitgliedermeldungen der Vereine für die Sportart „Badminton" an den LSV begründen
gem. § 7 der LSV-Satzung gleichzeitig eine Mitgliedschaft des Vereins im
Fachverband Badminton (SHBV).

Der SHBV unterrichtet die Vereine und bestätigt deren Aufnahme und Mitgliedschaft im
Schleswig-Holsteinischen Badminton-Verband e.V.

4.3              Die dem Fachverband Badminton angehörenden Vereine werden jährlich zum
Stichtag 01.01. dem SHBV durch den LSV mitgeteilt.

4.4              Die Mitgliedschaft im SHBV endet jeweils am 31.12., wenn der Verein für das
Folgejahr dem LSV für die Sportart „Badminton" keine Mitglieder mehr meldet.

4.5              Beendet der Verein seine Mitgliedschaft zum LSV, erlischt zum gleichen Zeitpunkt
seine Mitgliedschaft im Fachverband Badminton.


§5 Ehrenmitgliedschaft

5.1        Persönlichkeiten, die sich um den Badmintonsport im SHBV verdient gemacht
haben, können auf Vorschlag des Präsidiums vom Verbandstag zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden. Die Ehrenmitglieder sind zu den Verbandstagen einzuladen.


§ 6 und § 7

(nicht belegt)


 





Quelle: Unterlagen SHBV

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