TOP 12 Ordnungsänderungen
Antrag Nr. 1 SHBV - Schiedsrichterwart Detlef Joost
Änderung: Neuantrag
der Schiedsrichterordnung §§ 1 bis 6
dieser Antrag wurde angenommen
Antrag Nr. 2 Uetersener Sportgemeinschaft e.V.
Änderung: Schiedsrichterordnung Vorschlag § 3.1
Die entsprechende neue Schiedsrichterordnung ist der folgenden Seite beigefügt.
TOP 13 Änderungen zur Jugendordnung
dieser Antrag wurde angenommen
Ordnungsänderung
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung der Schiedsrichterordnung § 3 Schiedsrichter und Wettbewerbe Punkt 3.1
Zur Zeit gültige Formulierung:
3.1
Zweimal jährlich werden Nachprüfungen (Leistungsnachweise) über den Leistungsstand der
vorhandenen bestätigten Schiedsrichter durchgeführt.
Die Termine hierzu werden rechtzeitig im Terminplan des SHBV durch den AfSR im offiziellen Mitteilungsblatt des SHBV veröffentlicht. Einen Leistungsnachweis hat jeder bestätigte Schiedsrichter alle 2 Jahre zu erbringen.
Der Schiedsrichterausweis kann eingezogen werden, wenn der Inhaber diesen Leistungsnachweis nicht erbringt.
Diese Formulierung soll geändert werden in:
3.1
Zweimal jährlich werden Nachprüfungen (Leistungsnachweise) über den Leistungsstand der
vorhandenen bestätigten Schiedsrichter durchgeführt.
Die Termine hierzu werden rechtzeitig im Terminplan des SHBV durch den AfSR im offiziellen Mitteilungsblatt des SHBV veröffentlicht, sowie den vorhandene, bestätigten Schiedsrichtern entweder auf dem Postweg, oder per Email persönlich mitgeteilt. Einen Leistungsnachweis hat jeder bestätigte Schiedsrichter alle 2 Jahre zu erbringen.
Der Schiedsrichterausweis kann eingezogen werden, wenn der Inhaber diesen Leistungsnachweis nicht erbringt.
Begründung:
Nicht jeder Schiedsrichter bezieht die Smash. Jeder Verein erhält seine Pflichtexemplare und diese jetzt sogar einzeln versendet an vom Spartenleiter bestimmte Personen. Diese Regelung des Versendens an einzelne Personen ist gut, so erhalten wenigstens schon einige Mitglieder mehr einen Einblick in die Zeitung. Leider ist das Engagement der meisten Vereinsmitglieder in eine öffentlich ausliegende Smash zu schauen nicht sehr groß. Der moderne Mensch möchte alles vorgekaut bekommen und so ist es mit dem Engagement vieler Schiedsrichter auch. Es wäre doch ein Einfaches den Schiedsrichtern einmal im Jahr persönlich mitzuteilen aufweichen Turnieren sie ihre Lizenzen verlängern können. Das erhöht die Aufmerksamkeit der Schiedsrichter für Ihr Amt und die Verlängerung einer Lizenz wird nicht „verpennt".
Antrag Nr. 3 Uetersener SG Änderungen: Finanzordnung
Anlage II a) Verbandsbeiträge
e) Spielberechtigungen
f) Schiedsrichterausweis
Die entsprechenden Änderungsantrage sind der
folgenden Seite beigefügt.
dieser Antrag wurde abgelehnt
Antrag Nr. 4 Uetersener SG Änderungen: Rechtsform
Anlage 1 zu § 18 der Rechtsordnung
Tatbestand 2
Tatbestand
3
Tatbestand
4
Tatbestand 5
Tatbestand 7
Tatbestand 8
Die entsprechenden Änderungsanträge
sind der folgenden Seite beigefügt.
dieser Antrag wurde abgelehnt
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung der Finanzordnung, Anlage 2 Punkt (a)
Zur Zeit gültige Formulierung:
a) Verbandsbeiträge
Der Verbandsbeitrag wird mit Erhebungsstichtag 01.01. jeden Jahres aus der nachstehenden Position l bis 4 errechnet:
|
1. Grundbeitrag |
130,00 € pro Mitgliedsverein |
|
2. Vereinsmitglieder |
2,50 € pro Person |
|
3. Seniorenmannschaften |
105,00 € pro Mannschaft |
|
4. Jugendmannschaften U11 - U19 |
50,00 € pro Mannschaft |
Der Verbandsbeitrag für..... usw. (restlicher Text siehe Verordnung)
Diese Formulierung soll geändert werden in:
a) Verbandsbeiträge
Der Verbandsbeitrag wird mit Erhebungsstichtag 01.01. jeden Jahres aus der nachstehenden Position l bis 4 errechnet:
|
1. Grundbeitrag |
125,00 € pro Mitgliedsverein |
|
2. Vereinsmitglieder |
2,50 € pro Person |
|
3. Seniorenmannschaften |
100,00 € pro Mannschaft |
|
4. Jugendmannschaften U11 - U19 |
50,00 € pro Mannschaft |
Der Verbandsbeitrag für..... usw.
(restlicher Text siehe Verordnung, soll nicht verändert werden)
Begründung:
Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.
Vor der Währungsumstellung betrug der Grundbeitrag 250 DM pro Verein,
anstelle von 130 €.
Das Anmelden einer Seniorenmannschaft kostete lediglich 200 DM statt 105 Euro.
Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren
realisiert werden.
Ordnungsänderung
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung der Finanzordnung, Anlage 2 Punkt (e) und (f)
Zur Zeit gültige Formulierung:
|
(e) Spielberechtigungen |
|
|
Erstausstellungen |
€ 12,50/Berechtigung |
|
Umschreiben bei Vereinswechsel |
€ 10,00/Berechtigung |
|
(f) Schiedsrichterausweise |
|
|
Erstausstellung |
€ 12,50/Ausweis |
|
Lizenzverlängerung |
€ 10,00/Ausweis |
Diese Formulierung soll geändert werden in:
|
(e) Spielberechtigungen |
|
|
Erstausstellungen |
€ 5,00/Berechtigung |
|
Umschreiben bei Vereinswechsel |
€ 5,00/Berechtigung |
|
(f) Schiedsrichterausweise |
|
|
Erstausstellung |
€ 10,00/Ausweis |
|
Lizenzverlängerung |
€ 5,00/Ausweis |
Begründung:
Für (e)
1.
Leider hat auch der SHBV den Euro zum „Teuro" gemacht. Zu Zeiten
der DM lagen die
Kosten
für eine Erstausteilung bei DM 20 und eine Umschreibung kostete DM 15. Die
Erhöhung
der Bearbeitungsgebühren um 25% ist nach unserer Auffassung unbegründet
und
willkürlich durchgeführt worden.
2.
Da bei der Erfassung der Spieler/innen in Form der Spielberechtigungen,
anstelle der
Spielerpässe,
weniger Arbeits- und Verwaltungsaufwand anfallen müsste, beantragen wir
die
Absenkung der Gebühren auf die oben genannten Summen. Es wird lediglich eine
Datenbank gepflegt und die Spielberechtigungen per Post versendet werden.
Für (f)
Leider hat auch der SHBV den Euro zum „Teuro" gemacht. Zu Zeiten der DM lagen die Kosten für eine Erstaustellung bei DM 20 und eine Lizenzverlängerung kostete DM 10. Die Erhöhung der Bearbeitungsgebühren um 25% und mehr ist nach unserer Auffassung unbegründet und willkürlich durchgeführt worden.
Ordnungsänderung
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 2
Zur
Zeit gültige Formulierung:
Nicht sportgerechte bzw. einheitliche Kleidung (§9 SPO) pro Person
SHBV 20,00 Euro Bezirk 20,00 Euro Kreis 20,00 Euro
Diese Formulierung soll geändert werden in:
Nicht sportgerechte bzw. einheitliche Kleidung (§9 SPO) pro Person
SHBV 15,00 Euro Bezirk 15,00 Euro Kreis 15,00 Euro
Begründung:
Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.
Der Strafbetrag vor der Währungsumstellung lag bei 30,00 DM pro Person und wurde bei der
Umstellung um 30% erhöht.
Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren
realisiert werden.
Ordnungsänderung
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung
der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 3
Zur Zeit gültige
Formulierung:
Je fehlender Schiedsrichter im Mannschaftswettbewerb (§13 SPO)
SHBV 30,00 Euro Bezirk 30,00 Euro Kreis 30,00 Euro
Diese Formulierung soll geändert werden in:
Je fehlender Schiedsrichter im Mannschaftswettbewerb (§13
SPO)
SHBV 12,00 € Bezirk
12,00 € Kreis 12,00 €
Begründung:
1. Es kann nicht die Lösung für das
Problem des Schiedsrichtermangels im SHBV sein den
Vereinen immer höhere
Strafgebühren für den fehlenden Schiedsrichter im
Mannschaftswettbewerb aufzuerlegen. Vielmehr sollte die Schiedsrichterordnung
neu
überdacht werden um
praktische Lösungen für die Vereine zu finden.
2.
Durch
eine derartige Verteuerung der Ordnungsgelder werden keine neuen Schiedsrichter
produziert, sondern lediglich die
Vereinsbeiträge für die Mitglieder der einzelnen Vereine
indirekt erhöht. Wenn Vereinssport ständig
immer teurer wird, werden immer mehr
Mitglieder die Vereine aus Kostengründen verlassen und das anwerben neuer
Mitglieder
behindert. Im SHBV werden die Mitgliedszahlen der Vereine und deren
Mannschaftsmeldungen immer spärlicher. Ursache könnte sein das Badmintonsport
ständig teurer wird. Vielleicht führt
die Verteuerung sogar zum abwandern in andere
Landesverbände von Vereinen die in
„Grenznähe" zu Hause sind und günstiger sind. Ich
erinnere an eine Phase in der viele
Vereine die dem HBV angehörten aus Kostengründen
in den SHBV gewechselt haben.
Lösungsvorschläge:
Die Nachweisintervalle könnten verlängert, oder gestaffelt werden.
Schiedsrichter deren Vereine die Mannschaften in der Kreisklasse gemeldet haben brauchten
nur alle 5 Jahre Ihre Lizenz verlängern, sind dann natürlich auch nur berechtigt Kreisklasse zu
schiedsen. Vereine die in der Bezirksklasse gemeldet haben müssten alle 3 Jahre zur
Lizenzverlängerung und so weiter....
Die Lizenzverlängerung könnte mit einem Fragebogen Test durchgeführt werden. Alle zwei Jahre bekommen dem SHBV gemeldete Schiedsrichter einen Fragebogen zugestellt den diese bis Datum X korrekt ausgefüllt an den Ausschuss für Schiedsrichterwesen zurücksenden müssen. Der gemeldete Schiedsrichter wird so veranlasst sein Wissen aufzufrischen und müsste kein Turnier besuchen. Man könnte dies auch für die Spielklassen unterteilt schwierig gestalten.
Ordnungsänderung
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 4
Zur Zeit gültige Formulierung:
Fehlender VL/LL Schiedsrichter (§ 6 VL/LL-O) 30 Euro
Diese Formulierung soll geändert werden in:
Fehlender VL/LL Schiedsrichter (§ 6 VL/LL-O) 25 Euro
Begründung:
Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.
Der Strafbetrag vor der Währungsumstellung lag bei 50,00 DM pro Person und wurde bei der
Umstellung um 20% erhöht.
Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren
realisiert werden.
Ordnungsänderung
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 5
Zur Zeit gültige Formulierung:
Fehlender Schiedsrichter in der VL/LL
Aufstiegsrunde (§12 VL/LL-O)
SHBV 50,00 Euro Bezirk
50,00 Euro
Diese Formulierung soll geändert werden in:
Fehlender Schiedsrichter in der VL/LL
Aufstiegsrunde (§12 VL/LL-O)
SHBV 25,00 Euro Bezirk
25,00 Euro
Begründung:
1.
Es kann nicht die Lösung für das Problem des Schiedsrichtermangels im
SHBV sein den
Vereinen immer höhere Strafgebühren für den fehlenden Schiedsrichter
aufzuerlegen.
Vielmehr
sollte die Schiedsrichterordnung neu überdacht werden um praktische Lösungen
für die
Vereine zu finden.
2.
Durch eine derartige Verteuerung der Ordnungsgelder werden keine neuen
Schiedsrichter
produziert,
sondern lediglich die Vereinsbeiträge für die Mitglieder der einzelnen Vereine
indirekt
erhöht. Wenn Vereinssport ständig immer teurer wird, werden immer mehr
Mitglieder die Vereine aus Kostengründen verlassen und das anwerben neuer
Mitglieder
behindert. Im SHBV werden die Mitgliedszahlen der Vereine und deren
Mannschaftsmeldungen immer spärlicher. Ursache könnte sein das Badmintonsport
ständig teurer wird. Vielleicht führt die Verteuerung sogar zum abwandern in
andere
Landesverbände von Vereinen die in „Grenznähe" zu Hause sind und günstiger
sind. Ich
erinnere an eine Phase in der viele Vereine die dem HBV angehörten aus
Kostengründen
in den SHBV gewechselt haben.
Ordnungsänderung
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung
der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 7
Zur Zeit gültige Formulierung:
Nichtantreten einer Mannschaft zum Mannschaftswettkampf
(§27 SpO)
(50% des Ordnungsgeldes gehen auf Antrag an den Gegner für Kostenersatz)
SHBV 125,00 Euro Bezirk 60,00 Euro Kreis 30,00 Euro
Diese Formulierung soll geändert werden in:
Nichtantreten einer Mannschaft zum Mannschaftswettkampf
(§27 SpO)
(50% des Ordnungsgeldes
gehen auf Antrag an den Gegner für Kostenersatz)
SHBV 100,00 Euro Bezirk 50,00 Euro Kreis 25,00 Euro
Begründung:
Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.
Die Strafbeträge vor der Währungsumstellung lagen bei 200,00 DM im SHBV, 100 DM im
Bezirk und bei 50 DM im Kreis und wurde bei der Umstellung deutlich erhöht.
Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren
realisiert werden.
Ordnungsänderung
Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV
Änderung der Rechtsordnung,
Anlage l Tatbestand 8
Zur Zeit gültige Formulierung:
Nicht
oder zu spät übersandte Spielberichte (bzw. andere Übermittlungen) (§24 SpO)
SHBV
15,00 Euro Bezirk 15,00 Euro Kreis
15,00 Euro
Diese Formulierung soll geändert werden in:
Nicht
oder zu spät übersandte Spielberichte (bzw. andere Übermittlungen) (§24 SpO)
SHBV
10,00 Euro Bezirk 10,00 Euro Kreis
10,00 Euro
Begründung:
Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.
Der Strafbetrag vor der Währungsumstellung lag bei 20,00 DM und wurde bei der
Umstellung um 50% erhöht.
Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren
realisiert werden.
Antrag Nr. 5 des SHBV-Sportwartes-AfS
hier:
Änderung des §14 SHBV-SpO
§14 Abs. 1 Satz 1 Spielordnung
diese Passage wurde abgelehnt
Bisherige Fassung:„Es besteht ein Spielverbot für Tage, an denen der SHBV-Verbandstag stattfindet."
Das Präsidium................... Spielverbot erlassen.
Neue Fassung:„Es besteht ein
Spielverbot für Tage, an denen der SHBV-Verbandstag bzw. die
Landeseinzelmeisterschaften
O19, OSO, U19 und U22 stattfinden".
Das Präsidium.......................... Spielverbot erlassen.
Begründung: Es ist im Interesse des SHBV, allen dafür qualifizierten Spielern die Möglichkeit zu geben,
an Landestitelkämpfen teilzunehmen. Diese Möglichkeit darf nicht durch gleichzeitig angesetzte
Punktspiele beschnitten werden.
In der Vergangenheit hat es immer wieder Probleme gegeben, an diesen Terminen angesetzte Spiele zu
verlegen, weil sich Mannschaften geweigert haben, diese Veranstaltungen als Verlegungsgründe
anzuerkennen.
§ 14 Abs. 2 Spielordnung: keine Änderung
§
14 Abs. 3 Spielordnung: keine Änderung
§14
Abs. 4 Satz 1 Spielordnung
diese Passage wurde wie folgt angenommen
Bisherige Fassung:„Spielverlegungen für Spieler, die im Interesse des DBV, der Gruppe Nord oder
des SHBV eingesetzt sind, sind auf Antrag stattzugeben."
Dieses gilt neu anzusetzen. Der Antrag .... abschließend entscheidet.
Neue Fassung:„Spielverlegungen
für Spieler die im Interesse des SHBV bei norddeutschen oder deutschen
Titelkämpfen oder Ranglistenturnieren oder für den DBV bei internationalen
Wettkämpfen im Einsatz sind, sind auf Antrag stattzugeben."
Dieses
gilt............... neu anzusetzen. Der Antrag............. abschließend entscheidet.
Begründung: Da im Seniorenbereich Punktspiel- und Turniertermine abgestimmt sind,
sind von dieser Regelung hauptsächlich Jugendliche betroffen. Dieses ist auch so
gewollt. In überregionalen Spielklassen (Oberliga und höher) wird nicht einmal
auf nationale Jugendturniere bei der Spielplangestaltung Rücksicht genommen. Im
SHBV war für den Staffelleiter der VL und LL bisher das Erstellen eines
einigermaßen gleichmäßigen Spielplanes nicht möglich, weil wegen der bisherigen
Fassung des §14(4) SpO eine Vielzahl von Jugendterminen zu berücksichtigen
waren.
Meines Erachtens ist dieses aber nicht richtig. Wesentlicher Aspekt ist der Schutz der Jugendspieler vor Überlastung. Speziell die SHBV-Kaderspieler sind durch Stützpunkttraining und einer Vielzahl von Turniereinsätzen derart belastet, dass ein Einsatz in Seniorenmannschaft ihre Leistungsgrenze häufig überschreitet. Durch die dadurch fehlende Möglichkeit zur Regeneration ist die Gesundheit oft gefährdet.
Gegen einen gelegentlichen Einsatz in Seniorenmannschaften ist nichts einzuwenden. Ich appelliere jedoch an die Eltern und Vereinsführungen, dieses zum Wohle der Jugendlich zu dosieren.
Aus den genannten Gründen macht es keinen Sinn, Punktspiele nur deshalb nicht anzusetzen, weil Jugendliche einer beteiligten Mannschaft bei Jugendturnieren in der Gruppe Nord, im Land oder im Bezirk im Einsatz sind. Leidtragende sind dabei nicht nur die Jugendlichen sondern auch alle beteiligten Mannschaften der jeweiligen Liga, die Staffelleiter und nicht zuletzt die Pressewarte.
Antrag Nr. 6 des SHBV-Sportwartes-AfS
hier: Antrag auf Ordnungsänderung bezgl. Anlage VI zur Spielordnung
(Ausführungsbestimmungen
zu § 5 SpO)
dieser Antrag wurde angenommen
Anlage VI Nr. 4
Bisherige Fassung:„Eine Umschreibung bei
Vereinswechsel bzw. Änderung der Spielberechtigung ist
nur
zulässig, wenn die Freigabe erfolgt ist."
Wechselt
ein.................. zu
übersenden.
Neue Fassung:„Mit Beantragung der
Spielberechtigung für den neuen Verein ist die Freigabe des
bisherigen
Vereins in schriftlicher Form mit Datumsangabe der Passstelle vorzulegen. Die
Freigabeerklärung mit Datumsangabe kann formlos erfolgen."
Wechselt
ein................ zu
übersenden.
Begründung: Durch Angabe des Datums der Freigabe wird es der Passstelle ermöglicht für den/die Spieler/in die Spielberechtigung zum richtigen Zeitpunkt zu erteilen. Bisher musste häufig in mühseligen Telefonaten das korrekte Datum erfragt werden, was mit der neuen Regelung entfällt.
Antrag Nr. 7 durch den KBV Kiel (Günter Stelck)
hier: Änderung Spielordnung § 18 - Mannschaftsstärke und Wertung der
Spiele
dieser Antrag wurde angenommen
Anlage 18.1 Bisherige Fassung:
Die Aufstellung der Mannschaft............. Klasse eingegangen sein.
Dazu ist das Blatt 1 des amtlichen Meldeformulars des SHBV (Muster s. S. 64) zu nutzen. Eine Ausfertigung ( Blatt 2) ist zum gleichen Termin an den Vorsitzenden des Ausschusses für Schiedsrichterwesen (AfSR ) zu übersenden.
Bei nicht termingerechtem.................. der SpO beteiligt.
Neue Fassung:
Die Aufstellung der Mannschaft..................... Klasse eingegangen sein.
Dazu ist das amtliche Mannschaftsmeldeformular des SHBV (1. Blatt weiß / Muster s. S. 64)
durch die Bezeichnung „ Platz in der Vereinsrangliste „ zu nutzen.
Eine Ausfertigung (2. Blatt rosa / Muster s. S. 64) ist zum gleichen Termin an den
Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses (AfSR ) zu übersenden.
Bei nicht termingerechtem.................... der SpO beteiligt.
Lösungsvorschlag:
Im amtlichen Formular sollte die Bezeichnung „ Nr. „ im Kopf der 1. Spalte ersetzt werden durch die Angabe „ Platz in der Vereinsrangliste „, die Vorgedruckte laufende Nr. 1 -10 sollte entfallen, stattdessen trägt der meldende Verein für die aufgeführten Spieler den jeweiligen Platz in der Vereins-Rangliste ein.
Das Blatt 2 / Muster s. S. 64 wurde nur Formal an die Änderung des AfSR geändert.
Ergänzung SHBV:
Sollte der neue Antrag beschlossen werden, dann bitten wir die noch vorliegenden Mannschaftsmeldeformulare zunächst zu nutzen, jedoch die „ Nr. 1 - 10 bzw. 1-5 nach der neuen Vereinbarung einzusetzen.
Quelle: Unterlagen SHBV
letzte Änderung: