Anträge zum SHBV-Verbandstag 2003

 

TOP 12    Ordnungsänderungen

Antrag Nr. 1    SHBV - Schiedsrichterwart                    Detlef Joost

Änderung:       Neuantrag der Schiedsrichterordnung               §§ 1 bis 6

dieser Antrag wurde angenommen

Antrag Nr. 2    Uetersener Sportgemeinschaft e.V.
Änderung:      Schiedsrichterordnung               Vorschlag § 3.1


Die entsprechende neue Schiedsrichterordnung ist der folgenden Seite beigefügt.


dieser Antrag wurde abgelehnt

 

 

TOP 13   Änderungen zur Jugendordnung

dieser Antrag wurde angenommen

 


 

Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Schiedsrichterordnung § 3 Schiedsrichter und Wettbewerbe Punkt 3.1

Zur Zeit gültige Formulierung:

3.1

Zweimal jährlich werden Nachprüfungen (Leistungsnachweise) über den Leistungsstand der

vorhandenen bestätigten Schiedsrichter durchgeführt.

Die Termine hierzu werden rechtzeitig im Terminplan des SHBV durch den AfSR im offiziellen Mitteilungsblatt des SHBV veröffentlicht. Einen Leistungsnachweis hat jeder bestätigte Schiedsrichter alle 2 Jahre zu erbringen.

Der Schiedsrichterausweis kann eingezogen werden, wenn der Inhaber diesen Leistungsnachweis nicht erbringt.

Diese Formulierung soll geändert werden in:

3.1

Zweimal jährlich werden Nachprüfungen (Leistungsnachweise) über den Leistungsstand der

vorhandenen bestätigten Schiedsrichter durchgeführt.

Die Termine hierzu werden rechtzeitig im Terminplan des SHBV durch den AfSR im offiziellen Mitteilungsblatt des SHBV veröffentlicht, sowie den vorhandene, bestätigten Schiedsrichtern entweder auf dem Postweg, oder per Email persönlich mitgeteilt. Einen Leistungsnachweis hat jeder bestätigte Schiedsrichter alle 2 Jahre zu erbringen.

Der Schiedsrichterausweis kann eingezogen werden, wenn der Inhaber diesen Leistungsnachweis nicht erbringt.

Begründung:

Nicht jeder Schiedsrichter bezieht die Smash. Jeder Verein erhält seine Pflichtexemplare und diese jetzt sogar einzeln versendet an vom Spartenleiter bestimmte Personen. Diese Regelung des Versendens an einzelne Personen ist gut, so erhalten wenigstens schon einige Mitglieder mehr einen Einblick in die Zeitung. Leider ist das Engagement der meisten Vereinsmitglieder in eine öffentlich ausliegende Smash zu schauen nicht sehr groß. Der moderne Mensch möchte alles vorgekaut bekommen und so ist es mit dem Engagement vieler Schiedsrichter auch. Es wäre doch ein Einfaches den Schiedsrichtern einmal im Jahr persönlich mitzuteilen aufweichen Turnieren sie ihre Lizenzen verlängern können. Das erhöht die Aufmerksamkeit der Schiedsrichter für Ihr Amt und die Verlängerung einer Lizenz wird nicht „verpennt".



 

Antrag Nr. 3    Uetersener SG Änderungen:   Finanzordnung

Anlage II         a) Verbandsbeiträge

e) Spielberechtigungen

f)  Schiedsrichterausweis


Die entsprechenden Änderungsantrage sind der folgenden Seite beigefügt.

dieser Antrag wurde abgelehnt

Antrag Nr. 4    Uetersener SG Änderungen:   Rechtsform

Anlage 1             zu § 18 der Rechtsordnung

Tatbestand 2
Tatbestand 3
Tatbestand 4
Tatbestand 5
Tatbestand 7
Tatbestand 8

Die entsprechenden Änderungsanträge sind der folgenden Seite beigefügt.

dieser Antrag wurde abgelehnt


Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Finanzordnung, Anlage 2 Punkt (a)
Zur Zeit gültige Formulierung:

a) Verbandsbeiträge

Der Verbandsbeitrag wird mit Erhebungsstichtag 01.01. jeden Jahres aus der nachstehenden Position l bis 4 errechnet:

1. Grundbeitrag

130,00 € pro Mitgliedsverein

2. Vereinsmitglieder

2,50 € pro Person

3. Seniorenmannschaften

105,00 € pro Mannschaft

4. Jugendmannschaften U11 - U19

50,00 € pro Mannschaft

Der Verbandsbeitrag für..... usw. (restlicher Text siehe Verordnung)

Diese Formulierung soll geändert werden in:

a) Verbandsbeiträge

Der Verbandsbeitrag wird mit Erhebungsstichtag 01.01. jeden Jahres aus der nachstehenden Position l bis 4 errechnet:

1. Grundbeitrag

125,00 € pro Mitgliedsverein

2. Vereinsmitglieder

2,50 € pro Person

3. Seniorenmannschaften

100,00 € pro Mannschaft

4. Jugendmannschaften U11 - U19

50,00 € pro Mannschaft


Der Verbandsbeitrag für..... usw.

(restlicher Text siehe Verordnung, soll nicht verändert werden)

Begründung:

Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.

Vor der Währungsumstellung betrug der Grundbeitrag 250 DM pro Verein,

anstelle von 130 €.

Das Anmelden einer Seniorenmannschaft kostete lediglich 200 DM statt 105 Euro.

Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren

realisiert werden.



Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Finanzordnung, Anlage 2 Punkt (e) und (f)
Zur Zeit gültige Formulierung:


(e) Spielberechtigungen

 

Erstausstellungen

€ 12,50/Berechtigung

Umschreiben bei Vereinswechsel

€ 10,00/Berechtigung

 

(f) Schiedsrichterausweise

 

Erstausstellung

€ 12,50/Ausweis

Lizenzverlängerung

€ 10,00/Ausweis

Diese Formulierung soll geändert werden in:


(e) Spielberechtigungen

 

Erstausstellungen

€ 5,00/Berechtigung

Umschreiben bei Vereinswechsel

€ 5,00/Berechtigung

 

(f) Schiedsrichterausweise

 

Erstausstellung

€ 10,00/Ausweis

Lizenzverlängerung

€ 5,00/Ausweis

Begründung:

Für (e)

1.  Leider hat auch der SHBV den Euro zum „Teuro" gemacht. Zu Zeiten der DM lagen die
Kosten für eine Erstausteilung bei DM 20 und eine Umschreibung kostete DM 15. Die
Erhöhung der Bearbeitungsgebühren um 25% ist nach unserer Auffassung unbegründet
und willkürlich durchgeführt worden.

2.             Da bei der Erfassung der Spieler/innen in Form der Spielberechtigungen, anstelle der
Spielerpässe, weniger Arbeits- und Verwaltungsaufwand anfallen müsste, beantragen wir
die Absenkung der Gebühren auf die oben genannten Summen. Es wird lediglich eine
Datenbank gepflegt und die Spielberechtigungen per Post versendet werden.

Für (f)

Leider hat auch der SHBV den Euro zum „Teuro" gemacht. Zu Zeiten der DM lagen die Kosten für eine Erstaustellung bei DM 20 und eine Lizenzverlängerung kostete DM 10. Die Erhöhung der Bearbeitungsgebühren um 25% und mehr ist nach unserer Auffassung unbegründet und willkürlich durchgeführt worden.



Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 2
Zur Zeit gültige Formulierung:

Nicht sportgerechte bzw. einheitliche Kleidung (§9 SPO) pro Person

SHBV  20,00 Euro              Bezirk  20,00 Euro                  Kreis   20,00 Euro

Diese Formulierung soll geändert werden in:

Nicht sportgerechte bzw. einheitliche Kleidung (§9 SPO) pro Person

SHBV   15,00 Euro             Bezirk   15,00 Euro                 Kreis   15,00 Euro

Begründung:

Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.

Der Strafbetrag vor der Währungsumstellung lag bei 30,00 DM pro Person und wurde bei der

Umstellung um 30% erhöht.

Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren

realisiert werden.


 


Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 3
Zur Zeit gültige Formulierung:

Je fehlender Schiedsrichter im Mannschaftswettbewerb (§13 SPO)

SHBV  30,00 Euro               Bezirk  30,00 Euro                      Kreis   30,00 Euro

Diese Formulierung soll geändert werden in:

Je fehlender Schiedsrichter im Mannschaftswettbewerb (§13 SPO)
SHBV   12,00 €                   Bezirk  12,00 €                          Kreis   12,00 €

Begründung:

1.  Es kann nicht die Lösung für das Problem des Schiedsrichtermangels im SHBV sein den
Vereinen immer höhere Strafgebühren für den fehlenden Schiedsrichter im
Mannschaftswettbewerb aufzuerlegen. Vielmehr sollte die Schiedsrichterordnung neu
überdacht werden um praktische Lösungen für die Vereine zu finden.

2.              Durch eine derartige Verteuerung der Ordnungsgelder werden keine neuen Schiedsrichter
produziert, sondern lediglich die Vereinsbeiträge für die Mitglieder der einzelnen Vereine
indirekt erhöht. Wenn Vereinssport ständig immer teurer wird, werden immer mehr
Mitglieder die Vereine aus Kostengründen verlassen und das anwerben neuer Mitglieder
behindert. Im SHBV werden die Mitgliedszahlen der Vereine und deren
Mannschaftsmeldungen immer spärlicher. Ursache könnte sein das Badmintonsport
ständig teurer wird. Vielleicht führt die Verteuerung sogar zum abwandern in andere
Landesverbände von Vereinen die in „Grenznähe" zu Hause sind und günstiger sind. Ich
erinnere an eine Phase in der viele Vereine die dem HBV angehörten aus Kostengründen
in den SHBV gewechselt haben.

Lösungsvorschläge:

Die Nachweisintervalle könnten verlängert, oder gestaffelt werden.

Schiedsrichter deren Vereine die Mannschaften in der Kreisklasse gemeldet haben brauchten

nur alle 5 Jahre Ihre Lizenz verlängern, sind dann natürlich auch nur berechtigt Kreisklasse zu

schiedsen. Vereine die in der Bezirksklasse gemeldet haben müssten alle 3 Jahre zur

Lizenzverlängerung und so weiter....

Die Lizenzverlängerung könnte mit einem Fragebogen Test durchgeführt werden. Alle zwei Jahre bekommen dem SHBV gemeldete Schiedsrichter einen Fragebogen zugestellt den diese bis Datum X korrekt ausgefüllt an den Ausschuss für Schiedsrichterwesen zurücksenden müssen. Der gemeldete Schiedsrichter wird so veranlasst sein Wissen aufzufrischen und müsste kein Turnier besuchen. Man könnte dies auch für die Spielklassen unterteilt schwierig gestalten.

 



Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 4
Zur Zeit gültige Formulierung:

Fehlender VL/LL Schiedsrichter (§ 6 VL/LL-O)              30 Euro

 

 

Diese Formulierung soll geändert werden in:

Fehlender VL/LL Schiedsrichter (§ 6 VL/LL-O)              25 Euro

Begründung:

Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.

Der Strafbetrag vor der Währungsumstellung lag bei 50,00 DM pro Person und wurde bei der

Umstellung um 20% erhöht.

Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren

realisiert werden.



Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 5
Zur Zeit gültige Formulierung:

Fehlender Schiedsrichter in der VL/LL Aufstiegsrunde (§12 VL/LL-O)
SHBV  50,00 Euro             Bezirk  50,00 Euro

Diese Formulierung soll geändert werden in:

Fehlender Schiedsrichter in der VL/LL Aufstiegsrunde (§12 VL/LL-O)
SHBV  25,00 Euro             Bezirk  25,00 Euro

Begründung:

1.  Es kann nicht die Lösung für das Problem des Schiedsrichtermangels im SHBV sein den
Vereinen immer höhere Strafgebühren für den fehlenden Schiedsrichter aufzuerlegen.
Vielmehr sollte die Schiedsrichterordnung neu überdacht werden um praktische Lösungen
für die Vereine zu finden.

2.             Durch eine derartige Verteuerung der Ordnungsgelder werden keine neuen Schiedsrichter
produziert, sondern lediglich die Vereinsbeiträge für die Mitglieder der einzelnen Vereine
indirekt erhöht. Wenn Vereinssport ständig immer teurer wird, werden immer mehr
Mitglieder die Vereine aus Kostengründen verlassen und das anwerben neuer Mitglieder
behindert. Im SHBV werden die Mitgliedszahlen der Vereine und deren
Mannschaftsmeldungen immer spärlicher. Ursache könnte sein das Badmintonsport
ständig teurer wird. Vielleicht führt die Verteuerung sogar zum abwandern in andere
Landesverbände von Vereinen die in „Grenznähe" zu Hause sind und günstiger sind. Ich
erinnere an eine Phase in der viele Vereine die dem HBV angehörten aus Kostengründen
in den SHBV gewechselt haben.



Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 7
Zur Zeit gültige Formulierung:

Nichtantreten einer Mannschaft zum Mannschaftswettkampf (§27 SpO)
(50% des Ordnungsgeldes gehen auf Antrag an den Gegner für Kostenersatz)
SHBV   125,00 Euro                Bezirk   60,00 Euro                     Kreis   30,00 Euro

Diese Formulierung soll geändert werden in:

Nichtantreten einer Mannschaft zum Mannschaftswettkampf (§27 SpO)
(50% des Ordnungsgeldes gehen auf Antrag an den Gegner für Kostenersatz)
SHBV   100,00 Euro                Bezirk   50,00 Euro                     Kreis   25,00 Euro

Begründung:

Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.

Die Strafbeträge vor der Währungsumstellung lagen bei 200,00 DM im SHBV, 100 DM im

Bezirk und bei 50 DM im Kreis und wurde bei der Umstellung deutlich erhöht.

Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren

realisiert werden.



Ordnungsänderung

Antrag vom Uetersener SG zur Jahreshauptversammlung 2003 des SHBV

Änderung der Rechtsordnung, Anlage l Tatbestand 8
Zur Zeit gültige Formulierung:

Nicht oder zu spät übersandte Spielberichte (bzw. andere Übermittlungen) (§24 SpO)
SHBV   15,00 Euro                Bezirk   15,00 Euro                    Kreis   15,00 Euro

Diese Formulierung soll geändert werden in:

Nicht oder zu spät übersandte Spielberichte (bzw. andere Übermittlungen) (§24 SpO)
SHBV   10,00 Euro                Bezirk   10,00 Euro                    Kreis   10,00 Euro

Begründung:

Der Teuro - Euro hat auch im SHBV zugeschlagen.

Der Strafbetrag vor der Währungsumstellung lag bei 20,00 DM und wurde bei der

Umstellung um 50% erhöht.

Mit der von uns beantragten Formulierung würde eine l : l Umstellung der Strafgebühren

realisiert werden.



Antrag Nr. 5 des SHBV-Sportwartes-AfS
hier: Änderung des §14 SHBV-SpO

§14 Abs. 1 Satz 1 Spielordnung

diese Passage wurde abgelehnt

Bisherige Fassung:„Es besteht ein Spielverbot für Tage, an denen der SHBV-Verbandstag stattfindet."

Das Präsidium................... Spielverbot erlassen.

Neue Fassung:„Es besteht ein Spielverbot für Tage, an denen der SHBV-Verbandstag bzw. die
Landeseinzelmeisterschaften O19, OSO, U19 und U22 stattfinden".
Das Präsidium
.......................... Spielverbot erlassen.

Begründung: Es ist im Interesse des SHBV, allen dafür qualifizierten Spielern die Möglichkeit zu geben,

an Landestitelkämpfen teilzunehmen. Diese Möglichkeit darf nicht durch gleichzeitig angesetzte

Punktspiele beschnitten werden.

In der Vergangenheit hat es immer wieder Probleme gegeben, an diesen Terminen angesetzte Spiele zu

verlegen, weil sich Mannschaften geweigert haben, diese Veranstaltungen als Verlegungsgründe

anzuerkennen.

§ 14 Abs. 2 Spielordnung: keine Änderung
§ 14 Abs. 3 Spielordnung: keine Änderung
§14 Abs. 4 Satz 1 Spielordnung

diese Passage wurde wie folgt angenommen

Bisherige Fassung:„Spielverlegungen für Spieler, die im Interesse des DBV, der Gruppe Nord oder

des SHBV eingesetzt sind, sind auf Antrag stattzugeben."

Dieses gilt             neu anzusetzen. Der Antrag .... abschließend entscheidet.

Neue Fassung:Spielverlegungen für Spieler die im Interesse des SHBV bei norddeutschen oder deutschen Titelkämpfen oder Ranglistenturnieren oder für den DBV bei internationalen Wettkämpfen im Einsatz sind, sind auf Antrag stattzugeben."
Dieses gilt............... neu anzusetzen. Der Antrag............. abschließend entscheidet.


Begründung:
Da im Seniorenbereich Punktspiel- und Turniertermine abgestimmt sind, sind von dieser Regelung hauptsächlich Jugendliche betroffen. Dieses ist auch so gewollt. In überregionalen Spielklassen (Oberliga und höher) wird nicht einmal auf nationale Jugendturniere bei der Spielplangestaltung Rücksicht genommen. Im SHBV war für den Staffelleiter der VL und LL bisher das Erstellen eines einigermaßen gleichmäßigen Spielplanes nicht möglich, weil wegen der bisherigen Fassung des §14(4) SpO eine Vielzahl von Jugendterminen zu berücksichtigen waren.

Meines Erachtens ist dieses aber nicht richtig. Wesentlicher Aspekt ist der Schutz der Jugendspieler vor Überlastung. Speziell die SHBV-Kaderspieler sind durch Stützpunkttraining und einer Vielzahl von Turniereinsätzen derart belastet, dass ein Einsatz in Seniorenmannschaft ihre Leistungsgrenze häufig überschreitet. Durch die dadurch fehlende Möglichkeit zur Regeneration ist die Gesundheit oft gefährdet.

Gegen einen gelegentlichen Einsatz in Seniorenmannschaften ist nichts einzuwenden. Ich appelliere jedoch an die Eltern und Vereinsführungen, dieses zum Wohle der Jugendlich zu dosieren.

Aus den genannten Gründen macht es keinen Sinn, Punktspiele nur deshalb nicht anzusetzen, weil Jugendliche einer beteiligten Mannschaft bei Jugendturnieren in der Gruppe Nord, im Land oder im Bezirk im Einsatz sind. Leidtragende sind dabei nicht nur die Jugendlichen sondern auch alle beteiligten Mannschaften der jeweiligen Liga, die Staffelleiter und nicht zuletzt die Pressewarte.



Antrag Nr. 6 des SHBV-Sportwartes-AfS

hier: Antrag auf Ordnungsänderung bezgl. Anlage VI zur Spielordnung
(Ausführungsbestimmungen zu § 5 SpO)

dieser Antrag wurde angenommen

Anlage VI Nr. 4

Bisherige Fassung:„Eine Umschreibung bei Vereinswechsel bzw. Änderung der Spielberechtigung ist
nur zulässig, wenn die Freigabe erfolgt ist."
Wechselt ein.................. zu übersenden.

Neue Fassung:„Mit Beantragung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist die Freigabe des
bisherigen Vereins in schriftlicher Form mit Datumsangabe der Passstelle vorzulegen. Die
Freigabeerklärung mit Datumsangabe kann formlos erfolgen."
Wechselt ein................ zu übersenden.

Begründung: Durch Angabe des Datums der Freigabe wird es der Passstelle ermöglicht für den/die Spieler/in die Spielberechtigung zum richtigen Zeitpunkt zu erteilen. Bisher musste häufig in mühseligen Telefonaten das korrekte Datum erfragt werden, was mit der neuen Regelung entfällt.



Antrag Nr. 7 durch den KBV Kiel (Günter Stelck)

hier: Änderung Spielordnung § 18 - Mannschaftsstärke und Wertung der

Spiele

dieser Antrag wurde angenommen

Anlage 18.1 Bisherige Fassung:

Die Aufstellung der Mannschaft............. Klasse eingegangen sein.

Dazu ist das Blatt 1 des amtlichen Meldeformulars des SHBV (Muster s. S. 64) zu nutzen. Eine Ausfertigung ( Blatt 2) ist zum gleichen Termin an den Vorsitzenden des Ausschusses für Schiedsrichterwesen (AfSR ) zu übersenden.

Bei nicht termingerechtem.................. der SpO beteiligt.

Neue Fassung:

Die Aufstellung der Mannschaft..................... Klasse eingegangen sein.

Dazu ist das amtliche Mannschaftsmeldeformular des SHBV  (1. Blatt weiß / Muster s. S. 64)

durch die Bezeichnung „ Platz in der Vereinsrangliste „ zu nutzen.

Eine Ausfertigung (2. Blatt rosa / Muster s. S. 64) ist zum gleichen Termin an den

Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses (AfSR ) zu übersenden.

Bei nicht termingerechtem.................... der SpO beteiligt.



Lösungsvorschlag:

Im amtlichen Formular sollte die Bezeichnung „ Nr. „ im Kopf der 1. Spalte ersetzt werden durch die Angabe „ Platz in der Vereinsrangliste „, die Vorgedruckte laufende Nr. 1 -10 sollte entfallen, stattdessen trägt der meldende Verein für die aufgeführten Spieler den jeweiligen Platz in der Vereins-Rangliste ein.

Das Blatt 2 / Muster s. S. 64 wurde nur Formal an die Änderung des AfSR geändert.

Ergänzung SHBV:

Sollte der neue Antrag beschlossen werden, dann bitten wir die noch vorliegenden Mannschaftsmeldeformulare zunächst zu nutzen, jedoch die „ Nr. 1 - 10 bzw. 1-5 nach der neuen Vereinbarung einzusetzen.

 





Quelle: Unterlagen SHBV

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